11.12.2018 - Kosmetik
Schwermetallgehalte in kosmetischen Rohstoffen und Fertigprodukten
Die Schwermetalle Arsen, Antimon, Blei, Cadmium und Quecksilber sind in kosmetischen Mitteln gemäß der EU (VO) 1223/2009 verboten bzw. nur in technologisch unvermeidbaren und gesundheitlich unbedenklichen Mengen erlaubt. Ebenfalls eine Rolle spielen Nickel bzw. Chrom, die vor allem in dekorativen Produkten anzutreffen sind.
Der Eintrag erfolgt in der Regel über verunreinigte Rohstoffe (stark mineralhaltige Produkte, Talkum etc.) und ist auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Immer wieder tauchen stark kontaminierte Produkte auch im Schnellwarnsystem der EU (RAPEX) auf. Rückrufe und Rücknahmen verbunden mit den entsprechenden wirtschaftlichen Schäden sind die Folgen.
Im Jahre 2016 hat hierzu das BVL in Berlin Richt- bzw. Grenzwerte für technisch vermeidbare Gehalte an Schwermetallen in Kosmetika publiziert www.bvl.bund.de.
Sichern Sie die Qualität Ihrer Produkte und prüfen Sie regelmäßig Schwermetallgehalte Ihrer Rohstoffe und Endprodukte. Sprechen Sie uns gerne an, die Experten des BAV Instituts stehen Ihnen auch bei der Auswahl der Prüfparameter und der Bewertung der Ergebnisse mit Rat und Tat zur Seite.