18.08.2020 - Kosmetik
Stabilitätsprüfung kosmetischer Mittel
Der Art. 3 der EU-Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009 fordert, dass kosmetische Mittel für den Verbraucher sicher sein müssen. Hierzu gehört ebenfalls die ausreichende Stabilität, die im Rahmen des Sicherheitsberichts belegt wird.
Zu den Fragestellungen bezüglich Stabilitäten von Emulsionen gehört bspw. ob eine Phasentrennung eintritt oder sich Bestandteile absetzen.
Entsprechend werden produktspezifisch Untersuchungsparameter festgelegt. So gehört neben dem Einlagerungszeitraum bei entsprechender Temperatur ebenfalls die chemisch/chemisch-physikalische Untersuchung (pH-Wert, Dichte, Viskosität, Säure-/Peroxidzahl) sowie die beschreibende Sensorik.
Sie benötigen Hilfe im Hinblick auf die Lagerstabilität Ihres Produktes? Sprechen Sie uns an! Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.