04.03.2019 - Lebensmittel

Stellungnahme des BLL: Höchstgehalte für Chlorat in VO (EG) Nr. 396/2005

Stellungnahme des BLL: Höchstgehalte für Chlorat in VO (EG) Nr. 396/2005

Der BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.) hat Anfang Februar eine Stellungnahme zu bereits vorgeschlagenen Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in Lebensmitteln im Rahmen der EU-Pestizidverordnung (EG) Nr. 396/2005 verfasst. Diese richtet sich u.a. an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Vorschläge für Rückstandshöchstgehalte gibt es u.a. für Kartoffeln, tropisches Wurzel- und Knollengemüse, Zuckerpflanzen und Milchprodukte. 

Das BLL geht davon aus, dass die Gehaltsdaten, die der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) zu Chlorat in Lebensmitteln vorlagen und aus denen die Rückstandshöchstgehalte abgeleitet wurden, sich überwiegend auf unverarbeitete Ware, also Rohstoffe für Warenarten gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 beziehen. Nach Einschätzung des BLL wurde bei Daten zu verarbeiteten Produkten lediglich geprüft, ob diese höhere Chlorat-Gehalte als die entsprechende Warenart gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufweisen. Ein Verarbeitungsfaktor wurde hierbei aus Sicht des BLL nicht berücksichtigt. Diese Vorgehensweise hält der BLL für rechtlich nicht zulässig.

Des Weiteren fordert der BLL in seiner Stellungnahme u.a. Übergangsregelungen für die neuen Rückstandshöchstgehalte, sollte das Vorhaben weiterverfolgt werden, die Berücksichtigung der Bedenken von Drittstaaten bei dem Vorhaben und die Einrichtung eines Monitoring-Programms für verarbeitete und zusammengesetzte Endprodukte. 

Der BLL gibt zudem zu bedenken, dass für Lebensmittel nicht niedrigere Höchstgehalte für Chlorat festgesetzt werden sollten als für Trinkwasser und dass die mikrobiologische Sicherheit von Lebensmitteln durch das Vorhaben nicht gefährdet werden darf. 

Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchung auf Chlorat regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.: www.bll.de