02.01.2020 - Lebensmittel
Umsetzungshinweis zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 a LFGB
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Sowohl das Land Bayern als auch Hamburg haben ausführliche Hinweise zum Vollzug von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB veröffentlicht (www.gesetze-bayern.de).
Hier findet man interessante und konkrete Angaben zur Auslegung dieses umstrittenen Gesetzesparagraphen.
Zum § 40 Abs. 1a LFGB haben wir bereits mehrfach berichtet (www.bav-institut.de).
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.