16.05.2020 - Lebensmittel
Umsetzungshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
Sowohl das Land Bayern als auch Hamburg haben ausführliche Hinweise zum Vollzug von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB veröffentlicht.
Hier findet man interessante und konkrete Angaben zur Auslegung dieses umstrittenen Gesetzesparagraphen.
Zum § 40 Abs. 1a LFGB haben wir bereits mehrfach berichtet (siehe unsere News).
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Quelle: www.gesetze-bayern.de