16.05.2020 - Lebensmittel

Umsetzungshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Umsetzungshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Sowohl das Land Bayern als auch Hamburg haben ausführliche Hinweise zum Vollzug von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB veröffentlicht.

Hier findet man interessante und konkrete Angaben zur Auslegung dieses umstrittenen Gesetzesparagraphen.

Zum § 40 Abs. 1a LFGB haben wir bereits mehrfach berichtet (siehe unsere News).

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.gesetze-bayern.de