14.06.2017 - Lebensmittel
Urteil: Behörde darf Auskünfte über Druckchemikalien erteilen - In BAV Newsletter 03/2014
Nach Untersuchungen der Lebensmittelbehörden können bestimmte Substanzen in Druckfarben aus den Verpackungen in die darin enthaltenen Lebensmittel übergehen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab nun einem Verein für Verbraucherinteressen recht, der Auskünfte über diese sogenannten Druckchemikalien auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes beantragt hatte. Die Erteilung von Informationen sei auch dann zulässig, wenn weder ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht noch eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers vorliege.
Das Verbraucherinformationsgesetz gewähre einen umfassenden Informationsanspruch über die Beschaffenheit von Erzeugnissen. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse stünden dem nicht entgegen. Imageschaden und Umsatzeinbu- ßen seien kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse. Allerdings müssen in Zusammenhang mit der Herausgabe der Informationen auch die vom Unternehmen geltend gemachten Zweifel an der Richtigkeit der übermittelten Daten mitgeteilt werden.
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