14.06.2017 - Lebensmittel
Urteil: Keine „Spitzenqualität“ bei Verwendung von Bruchware - In BAV Newsletter 01/2014
In einem aktuellen Urteil ging es um verschiedene Fleischwaren (Brühwurstprodukte), die als „Spitzenqualität“ ausgelobt wurden, jedoch unter Verwendung von sogenannter Bruchware, d.h. bereits erhitztem Brät, hergestellt worden waren. Die Lebensmittelbehörden sahen darin eine Irreführung des Verbrauchers.
Nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse zeichnen sich Spitzenqualitäten u.a. durch die Auswahl des Ausgangsmaterials aus. Die Richter vertraten die Auffassung, dass bezogen auf die Qualität des Endprodukts nicht mehr von der Verwendung von bestem oder besonders ausgewähltem Ausgangsmaterial bei der Herstellung von Produkten unter Verwendung von Bruchware gesprochen werden könne. Brät, das aus zerkleinertem, rohem Fleisch unter Zusatz von Trinkwasser und Salzen hergestellt wurde, sei nicht identisch mit bereits zuvor erhitztem, erneut zerkleinertem Brät.