14.06.2017 - Lebensmittel

Urteil: Warnhinweis bei rohem Kassler - In BAV Newsletter 04/2012

Ein verpacktes, rohes „Kasseler Stielkotelett“ muss einen entsprechenden Hinweis tragen, dass das Lebensmittel vor dem Verzehr ausreichend durcherhitzt werden muss. Andernfalls ist es bei einem positiven Salmonellenbefund als nicht sicheres Lebensmittel einzustufen.

Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin nachdem bei einer Probe „Kasseler Stielkotelett“ Salmonellen festgestellt wurden, das Produkt jedoch keinen Warnhinweis zur Durcherhitzung trug. Ausschlaggebend sei, dass KasselerProdukte nicht nur roh, sondern auch in bereits durchgegartem Zustand in den Verkehr gelangen.

Ohne nähere Hinweise auf der Verpackung sei dem Verbraucher nicht zweifelsfrei klar, ob es sich um ein noch nicht durcherhitztes Erzeugnis handele.
Link zu weiteren Informationen