08.01.2021 - Kosmetik
Verkehrsfähigkeit kosmetischer Produkte
Kosmetische Mittel sind in Deutschland bzw. innerhalb der EU verkehrsfähig, wenn sie die Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009 erfüllen. Sie müssen für den Verbraucher sicher und gesundheitlich unbedenklich sein. Neben der Erstellung eines Sicherheitsberichts durch einen Sicherheitsbewerter ist weiterhin eine Produktinformationsdatei (PID) erforderlich. Die PID umfasst eine Beschreibung des kosmetischen Mittels, enthält den Sicherheitsbericht, sowie die Herstellungsmethode unter dem Aspekt der guten Herstellungspraxis (GMP). Weiterhin werden darin Nachweise der angepriesenen Wirkung und Daten über durchgeführte Tierversuche angeführt.
Benötigen Sie für Ihr kosmetisches Produkt eine Verkehrsfähigkeitsprüfung? Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner prüft für Sie im Rahmen der Verkehrsfähigkeitsprüfung Ihres kosmetischen Produktes:
Mikrobiologische Parameter:
- Mikrobiologische Qualität gemäß DIN EN ISO 17516
- Mikrobiologische und chemische Stabilität, u.a. Konservierungsbelastungstest gemäß DIN EN ISO 11930
Chemisch und chemisch-physikalische Parameter:
- Prüfung auf unerwünschte Kontaminanten und Rückstände wie z.B. Schwermetalle, PAKs, Nitrosamine, Pestizide etc.
- Nachweis von Wirksubstanzen
Erfüllung der Vorgaben nach EU-Kosmetikverordnung:
- Prüfung der Deklaration zur Einhaltung der Vorgaben der VO (EG) 1223/2009 (Dokumentationspflichten wie Sicherheitsbericht, Notifizierung)
- Prüfung der kennzeichnungsrechtlichen Vorschriften
- Prüfung der Konformität und der Nachweise gemachter Werbeaussagen gemäß Claims-Verordnung VO (EU) 655/2013
Zögern Sie nicht und sprechen Sie Ihre Fragen zu Verkehrsfähigkeiten kosmetischer Mittel uns gegenüber an! Unsere Kundenberater stehen Ihnen sehr gerne beratend zur Seite.