18.05.2020 - Kosmetik
Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen und Kennzeichnungsprüfungen von Kosmetika
Das BAV Institut als Ihr schneller und zuverlässiger Partner prüft für Sie die Verkehrsfähigkeit von kosmetischen Produkten. Solche sogenannten Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen oder Verkehrsfähigkeitsprüfungen (VFB) fordert der Handel, bevor ein Produkt gelistet wird bzw. in die Verkaufsregale kommt.
Produktabhängig werden hier verschiedene mikrobiologische und chemische Prüfparameter auf Einhaltung der VO (EG) 1223/2009 als auch weiterer Verordnungen wie die VO (EU) 655/2013 (Claims-Verordnung) geprüft. Zusätzlich wird die Vollständigkeit von Unterlagen wie Sicherheitsbericht, Produktinformationsdatei (PID), Notifizierung etc. überprüft.
Die Prüfung der Kennzeichnung ist Teil einer solchen Verkehrsfähigkeitsprüfung, kann jedoch auch unabhängig davon beauftragt werden. Die Experten prüfen hierbei auf das Vorhandensein der Pflichtkennzeichnungsmerkmale wie verantwortliche Person, Nenninhalt, MHD oder PAO, Verwendungszweck und INCI-Liste. Die Legitimität der Werbeaussagen ist ebenfalls Teil der Prüfung.
Falls Sie Fragen zur Kennzeichnung Ihres Produktes haben und die Verkehrsfähigkeit belegt werden soll, sprechen Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.