12.10.2021 - Kosmetik
Verkehrsfähigkeitsprüfungen kosmetischer Mittel am BAV Institut
Kosmetische Mittel müssen sicher und für den Verbraucher unbedenklich sein. Hierzu gehört eine umfassende Prüfung auf mögliche Rückstände und Kontaminanten, die Einhaltung von Höchstmengen für bestimmte Stoffe (z.B.Konservierungsstoffe) als auch eine korrekte Kennzeichnung. All dies ist in der VO (EG) 1223/2009 geregelt.
Das BAV Institut erstellt für Ihr Produkt eine sog. Verkehrsfähigkeitsbescheinigung (VFB), die meist vom Handel vor der Einlistung gefordert wird. Das BAV Institut führt hierbei mikrobiologische und chemische Prüfungen durch und prüft auch umfassend die Kennzeichnung Ihres Produktes, auch den Vorgaben der Claims-VO ( VO/EU) 655/2013.
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