08.04.2021 - Lebensmittel
Verordnung (EU) 2021/418 – Neuerungen für Nahrungsergänzungsmittel (NEM)
Im März 2021 wurden mit der VO (EU) 2021/418 neue Regulierungen hinsichtlich der Verwendung von Nicotinamid-Ribosidchlorid sowie Magnesiumcitratmalat verabschiedet.
Mit dieser Verordnung werden diese beiden Verbindungen neu als Quellen für Nährstoffe für NEM in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG aufgenommen (Rechtsvorschrift der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel). Hierbei gilt das Nicotinamid-Ribosidchlorid als Niacin-Quelle sowie das Magnesiumcitratmalat als Magnesium-Quelle.
Weiterhin wurde in Anhang I die Einheit für die Kennzeichnung von Kupfer von µg zum mg geändert.
Diese Änderung gilt final ab dem 30. September 2022, bis dorthin dürfen Produkte, die diese Vorgaben nicht erfüllen, noch in Verkehr gebracht werden, bis die vorhandenen Bestände aufgebraucht sind.
Den Verordnungstext können Sie hier nachlesen.
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