06.10.2021 - Lebensmittel

Verordnungsentwurf VO (EG) Nr. 1333/2008 zum Verbot von Titandioxid E 171

 

Der Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sieht für das Verbot von Titandioxid (E 171) als Lebensmittelzusatzstoff eine Übergangsfrist von 6 Monaten vor. Das Verbot gilt dann voraussichtlich ab Mitte 2022. Bereits produzierte Lebensmittel sollen bis zum Ende ihrer Haltbarkeit abverkauft werden können.

Titandioxid wird nicht gänzlich aus der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden, da es weiterhin für Arzneimittel zugelassen sein wird und diese Zulassung an das Lebensmittelrecht gekoppelt ist. Die Notwendigkeit der Zulassung von Titandioxid ist für den Arzneimittelbereich innerhalb von drei Jahren zu überprüfen.

Wenn die Mitgliedstaaten dem Verordnungsentwurf zustimmen, wird dieser voraussichtlich zur Jahreswende im Amtsblatt veröffentlicht.

 

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Quelle:

Lebensmittelverband Deutschland - https://www.lebensmittelverband.de