04.02.2021 - Kosmetik

Verunreinigungen mit Blei in kosmetischen Mitteln

Verunreinigungen mit Blei in kosmetischen Mitteln

 

Blei ist gemäß Anhang verbotene Stoffe zur EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 655/2013 in kosmetischen Mitteln nicht erlaubt. Mögliche vorhandene Spuren dürfen nur in technisch unvermeidbaren und gesundheitlich unbedenklichen Mengen enthalten sein.

Eintragsquellen sind meist Rohstoffe mineralischen Ursprungs (z.B. Talk, Kaolin etc.) sowie weitere Rohstoffe, die im Rahmen der Herstellung und Verarbeitung einer Kontamination unterliegen.

Neben Blei spielen vor allem noch Cadmium, Arsen, Antimon und Quecksilber eine Rolle. Für die genannten insgesamt fünf Schwermetalle sind Werte für die technische Vermeidbarkeit publiziert, die nicht überschritten werden dürfen.

Sichern Sie die Qualität Ihrer Rohstoffe und Endprodukte und lassen sie diese auf den Gehalt an Blei und weiterer Schwermetalle regelmäßig prüfen. Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe berät Sie gerne bei der Auswahl der Produkte und zugehöriger Prüfparameter.

 

Die Maximalgehalte der Schwermetalle finden Sie unter:

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/01_lebensmittel/2016/2016_07_11_vermeidbare_Gehalte_Schwermetallen.html