02.07.2021 - Kosmetik
Viele Beanstandungen von Speiseeis aber keine Salmonellen und Listerien nachweisbar
Bei einer Auswertung der Jahresberichte der Überwachungsbehörde von Speiseeis war 2019 die Kennzeichnung der Hauptbeanstandungsgrund.
Der Klassiker war die falsche Bezeichnung von Vanilleeis. Die Bezeichnung darf nur dann verwendet werden, wenn tatsächlich echte Vanille enthalten ist. Ist diese nicht enthalten, lautet die Bezeichnung „Eis mit Vanillegeschmack“.
Weitere typische Beanstandungsgründe waren Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften wie fehlende Allergenkennzeichnung oder Hinweis auf Azofarbstoffe. Zu Irreführungstatbeständen kam es bei Milcheis mit zu geringen Milchanteil und / oder Fremdfettanteil und Fruchteis mit zu geringen Fruchtanteil.
Bei den in Bremen untersuchten Speiseeisproben mit Fokus auf Krankheitserreger und Hygieneparameter wurden erfreulicherweise keine Salmonellen oder Listerien gefunden. Allerdings wurden 24% der Proben wegen Überschreitung von Hygieneparametern beanstandet.
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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle:
Beanstandung der Kennzeichnung von Lebensmitteln, H.Klages, Behrs Verlag