05.04.2019 - Lebensmittel
Vorschlag der Europäischen Kommission zum Whistleblowing
Am Montag, den 11.03.2019 haben sich nun Parlament und Rat auf Regeln zum Schutz von Whistleblowern geeinigt.
Neben der Einrichtung sicherer Kanäle für die Meldung von Missständen (in öffentlichen und privaten Organisationen sowie Behörden) sollen die Hinweisgeber insbesondere vor Repressalien geschützt werden. Eine Zusammenstellung mit den wichtigsten Punkten des Kompromisses können Sie der Pressemitteilung des Rates entnehmen.
Nach der endgültigen Annahme der Neuregelung und ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: Rundschreiben BLL-158-2019, www.bll.de