29.03.2019 - Kosmetik
Weichmacher (Phthalate) in Kosmetika
Immer wieder kommt es zum Eintrag von Weichmachern (Phthalaten) in kosmetische Produkte. Meist erfolgt dieser Eintrag über Migration dieser Substanzen aus dem Packmittel in das kosmetische Produkt. Weiterhin spielt der Eintrag über verwendete Kunststoffschläuche bei der Herstellung eines Kosmetikums bzw. der Gewinnung von Rohstoffen eine wichtige Rolle.
Einige Weichmacher sind aufgrund ihrer teils hormonellen Wirksamkeit gemäß Anhang 2 der VO (EG) 1223/2009 (EU-Kosmetik-Verordnung) als verbotene Substanzen eingestuft. Sie dürfen im Endprodukt nur in gesundheitlich unbedenklichen und technologisch unvermeidbaren Mengen enthalten sein. Hierzu gehören unter anderem:
- Dibutylphthalat
- Diethylhexylphthalat
- Dipentylphthalat
Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner führen für Sie die Prüfung auf Weichmacher sowohl in Endprodukten als auch Rohstoffen mit modernsten analytischen Methoden durch. Zum Spektrum gehören auch Phthalate, die z.B. im Rahmen von Öko-Test-Untersuchungen regelmäßig kontrolliert werden.
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