14.06.2017 - Lebensmittel
Weitere Zusatzstoffzulassungen für Fleischzubereitungen - In BAV Newsletter 03/2014
Die neue EU-Zusatzstoffregelung in Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sah bislang nur eine eingeschränkte Anzahl an Zusatzstoffen für die Verwendung in Fleischzubereitungen vor. Die Verordnung (EU) Nr. 601/2014 enthält nun entsprechende Änderungen. Bei Fleischzubereitungen ist zukünftig das sogenannte „Carry-over“ von Zusatzstoffen, mit Ausnahme von Farbstoffen, zulässig. Außerdem werden die Zulassungen von Zusatzstoffen für Fleischzubereitungen in der neuen Verordnung erweitert sowie verschiedene neue Zulassungen festgelegt.
Link zur Verordnung (EU) Nr. 601/2014