19.05.2022 - Kosmetik
Analytik von Konservierungsstoffen, Parabene und Co.
Im Anhang 5 der VO (EG) 1223/2009 sind umfassend diejenigen Konservierungsstoffe geregelt, die in kosmetischen Mitteln zum Zwecke der Konservierung eingesetzt werden dürfen. Diese Stoffe dürfen nur bis zu einer bestimmten Höchstmenge verwendet.
Die Auswahl der Konservierungsstoffe ist durch rechtliche Vorgaben und öffentliche Diskussionen in den letzten Jahren deutlich eingeschränkt worden. So wurden unter anderem Parabene und Thiazolinone wesentlich strenger reguliert.
Meist geringe Spuren von Konservierungsstoffen können auch über vorkonservierte Rohstoffe in das Endprodukt gelangen. Es ist daher wichtig, sowohl die Rohstoffe als auch die Endprodukte stichprobenartig auf die Anwesenheit von Konservierungsstoffen zu prüfen.
Übrigens: über die sog. Cosing-Datenbank können Sie alle Stoffhänge der VO (EG) 1223/2009 als auch die jeweiligen Einzelsubstanzen bequem einsehen.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe analysiert schnell und zuverlässig knapp 30 verschiedene Konservierungsstoffe für Sie.