16.11.2022 - Kosmetik
Erhöhte Gehalte an Quecksilber bei einem Importprodukt Kosmetik
Aktuell wird ein dekoratives Kosmetikprodukt aufgrund eines erhöhten Gehalts des Schwermetalls Quecksilber zurückgerufen.
Dieses Schwermetall ist gemäß VO (EG) 1233/2009 in Kosmetika verboten, außer es handelt es sich um technisch unvermeidbare und gesundheitlich unbedenkliche Mengen.
Neben Quecksilber sind für Arsen, Antimon, Blei, Cadmium Höchstgehalte für Kosmetika beschrieben (BVL).
Prüfen Sie Ihre Endprodukte als auch eingesetzte Rohstoffe regelmäßig auf den Gehalt an Schwermetallen. Vor allem im Bereich der dekorativen Kosmetik und Puder kommen diese aufgrund der eingesetzten Rohstoffe vor.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe prüft für Sie schnell und zuverlässig Schwermetallgehalte in Kosmetika und macht Ihre Produkte sicher.
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