21.02.2024 - Kosmetik
Neue Mitteilung des BfR zu Mono-n-hexylphthalat (MnHexP)
In Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) wurde kürzlich in Urinproben von Kindern der Weichmacher Mono-n-hexlphthalat (MnHexP) nachgewiesen. Dieser Stoff kann als Metabolit aus verschiedenen anderen Weichmachern (Phthalaten) gebildet werden.
Stoffe, die zum Auftreten von Mono-n-hexylphthalat führen können sind unter anderem:
- Di-n-hexylphthalat (DnHexP)
- Decylhexylphthalat
Das Umweltbundesamt prüft, woher ein möglicher Eintrag kommt und ob ein Verbot des Stoffes angezeigt ist.
Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe prüft Ihre Produkte auf Weichmacher-Rückstände. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Quelle:
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): www.bfr.bund.de