21.02.2024 - Kosmetik

Neue Mitteilung des BfR zu Mono-n-hexylphthalat (MnHexP)

 

In Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) wurde kürzlich in Urinproben von Kindern der Weichmacher Mono-n-hexlphthalat (MnHexP) nachgewiesen. Dieser Stoff kann als Metabolit aus verschiedenen anderen Weichmachern (Phthalaten) gebildet werden.

Stoffe, die zum Auftreten von Mono-n-hexylphthalat führen können sind unter anderem:

  • Di-n-hexylphthalat (DnHexP)
  • Decylhexylphthalat 

 

Das Umweltbundesamt prüft, woher ein möglicher Eintrag kommt und ob ein Verbot des Stoffes angezeigt ist.

Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe prüft Ihre Produkte auf Weichmacher-Rückstände. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

 

 

Quelle:

 Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): www.bfr.bund.de