02.03.2018 - Wasser
Revision der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Im Januar 2018 wurde die deutsche Trinkwasserverordnung geändert. (hier gesamte Trinkwasserverordnung nachschlagen) Dadurch soll die Sicherheit erhöht werden und es erfolgt gleichzeitig eine Anpassung an europarechtliche Vorgaben.
Nachfolgend haben wir einige Neuerungen für Sie zusammengestellt, wobei die unten aufgeführten Punkte keine vollumfängliche Aufzählung aller Änderungen der Trinkwasserverordnung darstellen. In unseren Ausführungen konzentrieren wir uns insbesondere auf Änderungen, die für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelbetriebe sowie für Hotels relevant sind.
- treten bei gesetzlichen Legionellenuntersuchungen nach §14b (1) TrinkwV Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100ml auf, so sind nach §15a diese positiven Befunde unmittelbar vom Labor an das zuständige Gesundheitsamt anzuzeigen. In diesem Fall muss der Auftraggeber keine Meldungen an das Gesundheitsamt mehr vornehmen
Hinweis von BAV: Natürlich wird das BAV Institut den Auftraggeber vorab über dieses Ergebnis informieren.
- nach §14 (6) und §15 (4) TrinkwV muss der Auftraggeber das für Trinkwasseruntersuchungen zugelassene sowie akkreditierte Labor mit der Probenahme und der Untersuchung beauftragen. Die Probenahme muss Bestandteil des Auftrages sein und kann nicht auf direktem Wege von anderen Firmen durchgeführt werden
Hinweis von BAV: Das Labor hat die Möglichkeit „Vermittler“ oder „freie Mitarbeiter“ als externe Probenehmer einzusetzen, allerdings müssen diese Personen entsprechend geschult sein, mit dem Labor über eine vertragliche Vereinbarung verfügen und in das Qualitätsmanagement-system des Labors eingebunden sein.
- in der Anlage 4 der TrinkwV sind für Untersuchungen der Gruppe A ebenfalls die Enterokokken enthalten. Das bedeutet dieser Parameter ist Bestandteil der routinemäßigen mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchung.
Hinweis von BAV: Die routinemäßige mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung wird ab sofort um den Parameter Enterokokken erweitert. Dadurch ergibt sich auch eine Änderung des Untersuchungspreises für diese Untersuchungen nach TrinkwV.
Weitere allgemeine Infos zur Mikrobiologie von Trinkwasser:
- wenn das Trinkwasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird, wird die mikrobiologische Untersuchung durch den Parameter „Clostridium perfringens einschließlich Sporen“ ergänzt
- handelt es sich um Trinkwasser, das zur Abfüllung in verschließbaren Behältnissen zum Zweck der Abgabe bestimmt ist, muss die Untersuchung um den Parameter „Pseudomonas aeruginosa“ erweitert werden.
Für Wasserwerke bzw. Wasserversorger sind zusätzlich zu den oben aufgeführten Neuerungen zahlreiche weitere Änderungen zu beachten.
Unsere Labor ist auf diese Untersuchungen spezialisiert und wir liefern Ihnen dazu schnelle sowie zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.