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02.03.2018 - Wasser

Revision der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Im Januar 2018 wurde die deutsche Trinkwasserverordnung geändert. (hier gesamte Trinkwasserverordnung nachschlagen) Dadurch soll die Sicherheit erhöht werden und es erfolgt gleichzeitig eine Anpassung an europarechtliche Vorgaben.

Nachfolgend haben wir einige Neuerungen für Sie zusammengestellt, wobei die unten aufgeführten Punkte keine vollumfängliche Aufzählung aller Änderungen der Trinkwasserverordnung darstellen. In unseren Ausführungen konzentrieren wir uns insbesondere auf Änderungen, die für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelbetriebe sowie für Hotels relevant sind.

Hinweis von BAV: Natürlich wird das BAV Institut den Auftraggeber vorab über dieses Ergebnis informieren.

Hinweis von BAV: Das Labor hat die Möglichkeit „Vermittler“ oder „freie Mitarbeiter“ als externe Probenehmer einzusetzen, allerdings müssen diese Personen entsprechend geschult sein, mit dem Labor über eine vertragliche Vereinbarung verfügen und in das Qualitätsmanagement-system des Labors eingebunden sein.

Hinweis von BAV: Die routinemäßige mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung wird ab sofort um den Parameter Enterokokken erweitert. Dadurch ergibt sich auch eine Änderung des Untersuchungspreises für diese Untersuchungen nach TrinkwV.

Weitere allgemeine Infos zur Mikrobiologie von Trinkwasser:

Für Wasserwerke bzw. Wasserversorger sind zusätzlich zu den oben aufgeführten Neuerungen zahlreiche weitere Änderungen zu beachten.

 

Unsere Labor ist auf diese Untersuchungen spezialisiert und wir liefern Ihnen dazu schnelle sowie zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.