06.05.2024 - Lebensmittel

Neue Höchstgehalte für T-2/HT-2 Toxin in Getreide und Getreideprodukten: EU-Verordnung tritt in Kraft

 

Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2024/1038 veröffentlicht, die Höchstgehalte für T-2/HT-2 Toxin in Getreide und Getreideerzeugnissen einführt. Dieses Vorhaben, das lange in Planung war, wurde nach der Annahme durch den Ständigen Ausschuss nun abgeschlossen. Die Verordnung legt Höchstgehalte über alle Verarbeitungsstufen fest und enthält auch spezifische Regelungen für Hafer und Haferprodukte. Sie tritt am 30. April 2024 in Kraft und wird ab dem 1. Juli 2024 wirksam. Produkte, die vor diesem Datum rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, können weiterhin verkauft werden. Weitere Einzelheiten zu den Höchstgehalten und den einzureichenden Gehaltsdaten finden sich in der Verordnung selbst.

 

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Mehr Informationen zu T-2/HT-2 Toxin finden Sie hier: www.bfr.bund.de

 

 

 

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32024R1038