FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was ist eine „primäre Zutat“ im Sinne der LMIV?
Die „primäre Zutat“ eines Lebensmittels ist diejenige Zutat, die über 50 % des Lebensmittels ausmacht oder die der Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels in Verbindung bringt und für die in den meisten Fällen eine prozentuale Angabe vorgeschrieben ist.
Diese Definition findet sich in Art. 2 Abs. 2q der VO (EU) 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung-LMIV).
Nach derzeitigem Verständnis wären Beispiele für primäre Zutaten in bestimmten Lebensmitteln u.a.
- Getreidemehl in Backwaren
- Hartweizengrieß in Teigwaren
- Früchte in Fruchtjoghurt
- Schweinefleisch bei Kochschinken