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Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten im BAV Institut
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um das Thema Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten
Sicherheitsberichte, CPNP- -Notifizierungen, Verantwortliche Person und vieles mehr. Weitere umfassende Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.
Gemeinsam für sichere Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelprodukte!
Wir stellen ein
- Mitarbeiter im Labor (m/w/d)
- Lebensmittelchemiker (m/w/d)
- Reinigungskraft (m/w/d)
- Full-Stack-Developer mit Schwerpunkt C# / .NET (m/w/d)
Bewirb Dich jetzt auf unsere offene Stellen!
BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle
Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und
Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe
Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.
Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies
erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als
Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von
mikrobiologischen
und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.
BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner
ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von
der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen
anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!
News
aktualisiert am 24.04.2019
Food Fraud – Die Zeit läuft!
Doch worauf achtet ein Auditor? Wo liegen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vorgaben durch die Unternehmen? Welche Hilfsmittel gibt es und welche neuen Möglichkeiten zur Steigerung der Transparenz und Rückverfolgbarkeit stehen zur Verfügung? Was ist eine Blockchain? Was ist möglich und sinnvoll im Bereich Analytik? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Seminar
weiterlesen
aktualisiert am 24.04.2019
Erstmaliges Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln innerhalb der EU
Sie möchten ein kosmetisches Produkt erstmalig in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen bzw. in Verkehr bringen? Sie fragen sich, welche Anforderungen zu erfüllen sind?
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aktualisiert am 23.04.2019
Überarbeitete Fassung der Toolbox für Acrylamid
Ende März wurde vom Europäischen Dachverband FoodDrinkEurope die 15. Fassung der Toolbox für Acrylamid veröffentlicht.
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aktualisiert am 18.04.2019
Mikrobiologisch auffällige Kosmetikprodukte im RAPEX
Immer wieder finden sich kosmetische Produkte mit erhöhten Keimzahlen und / oder möglicherweise pathogenen Mikroorganismen im Schnellwarnsystem der europäischen Union (RAPEX).
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aktualisiert am 17.04.2019
Bundesrat beschließt Erstes LFGB-Änderungsgesetz – geänderter § 40 Abs. 1a LFGB wird umgesetzt!
Nun ist es so gut wie sicher, der geänderte § 40 Abs. 1a LFGB zur Veröffentlichungspflicht durch die Behörden – auch bekannt als „Hygiene- oder Internet-Pranger“ wird auf die Lebensmittelbetriebe zukommen.
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aktualisiert am 16.04.2019
Aktuelle Gerichtsbeschlüsse zu „TOPF SECRET“
In mehreren Gerichtsbeschlüssen wurde die Vorgehensweise von „TOF SECRET“ zumindest kritisch hinterfragt und Bedenken gegen diese Internetplattform bestehen.
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aktualisiert am 15.04.2019
Kosmetik-Fachmesse Cosmetic Business in München
Am 5. und 6. Juni 2019 findet in München die Fachmesse Cosmetic Business für die Kosmetik- und Zuliefererindustrie statt. Zum wiederholten Male ist auch das BAV Institut mit einem eigenen Messestand vertreten.
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aktualisiert am 12.04.2019
Neue DIN Normen zur Lebensmittelhygiene veröffentlicht
Im April 2019 sind folgende Normen aus dem Bereich Lebensmittelhygiene neu erschienen.
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aktualisiert am 11.04.2019
Worin liegt der Unterschied zwischen einer Lebensmittelinfektion und einer Lebensmittelintoxikation (Lebensmittelvergiftung)?
Zu den üblichen Lebensmittelinfektionserregern gehören Salmonellen, VTEC und Listeria monocytogenes. Die Bakterien werden mit der Nahrung aufgenommen und können sich dann im Darm aufgrund der guten Nährstofflage gut vermehren.
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aktualisiert am 11.04.2019
BLL: Einheitliches Nährwert-Kennzeichnungsmodell auf der Schauseite
Nach Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen bestimmte Angaben der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung im Hauptsichtfeld der Verpackung (meist die Verpackungsvorderseite) wiederholt werden.
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