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BAV Labor
BAV Gebäude in Offenburg
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schnell und zuverlässig
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BAV Labor Auswertung

BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle

Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.

Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.

BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!


News

aktualisiert am 01.04.2019

ALS - Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten bei Fruchtaufstrichen

Der ALS (Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) befasste sich auf seiner 112. Sitzung vom 10. - 12. September 2018 mit der Frage, ob im Zutatenverzeichnis eines Fruchtaufstrichs die Begriffe „Früchte“ oder „Fruchtmischung“ für eine zusammengesetzte Zutat aus Früchten und Fruchtsaft bzw. Fruchtsaftkonzentrat verwendet werden dürfen.

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aktualisiert am 29.03.2019

Weichmacher (Phthalate) in Kosmetika

Immer wieder kommt es zum Eintrag von Weichmachern (Phthalaten) in kosmetische Produkte. Meist erfolgt dieser Eintrag über Migration dieser Substanzen aus dem Packmittel in das kosmetische Produkt.

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aktualisiert am 28.03.2019

Chemische Rückstände in kosmetischen Produkten und Tattoofarben

Chemische Rückstände in kosmetischen Produkten und Tattoofarben führen immer wieder zu nicht verkehrsfähigen Produkten und Rückrufen aus dem Markt. Auch in dieser Woche wurden im RAPEX-System (Schnellwarnsystem der Europäischen Union) Rückrufe gemeldet.

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aktualisiert am 27.03.2019

Mikrobiologie von Obstsalaten als Convenience-Produkt

Produkte wie frischzubereitete Obstsalate und schon geschnittenes Obst liegt im Trend bei den Verbrauchern, da diese nicht jede Obstsorte einzeln erwerben und zubereiten müssen. Eine Variation von Fruchtsorten wie zum Beispiel Ananas, Apfel, Erdbeeren, Heidelbeeren, (Honig- und/oder Wasser-) Melonen, Orangen und Weintrauben sind dabei häufig vertreten.

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aktualisiert am 26.03.2019

Diese Woche zehn kosmetische Produkte im RAPEX-Schnellwarnsystem

Gleich zehn kosmetische Produkte finden sich diese Woche in der RAPEX-Datenbank der Europäischen Union. Ein Eintrag dort erfolgt aufgrund möglicher ernster Gesundheitsgefahren. Die Produkte werden meist aus dem Markt zurückgenommen und vernichtet. Die Sorgfaltspflicht wurde nicht ausreichend wahrgenommen, die Vorgaben der VO (EG) 1223/2009 nicht erfüllt.

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aktualisiert am 25.03.2019

Neue ALS-Stellungnahmen veröffentlicht

Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) diskutiert Fragen über Erzeugnisse, die dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch unterliegen.

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aktualisiert am 22.03.2019

Bewertung von Rückständen und Kontaminanten in verarbeiteten Lebensmitteln

Im Oktober vergangenen Jahres veranstaltete das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) einen Workshop zum Thema „Schälen, kochen, brauen - verändern sich Gehalte von Rückständen und unerwünschten Stoffen bei der Lebensmittelverarbeitung?“ und hat dazu einen Bericht auf seiner Homepage veröffentlicht.

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aktualisiert am 21.03.2019

März-Newsletter

Unser März-Newsletter mit aktuellen Themen wie z. B. Internetplattform "TOPF SECRET".

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aktualisiert am 20.03.2019

Prüfung der Verkehrsfähigkeit kosmetischer Mittel

Ausschließlich kosmetische Produkte, die die strengen Vorgaben der VO (EG) 1223/2009 (EU-Kosmetik-Verordnung) erfüllen, dürfen in Deutschland bzw. der EU in Verkehr gebracht werden. Hierzu gehört die Erstellung eines Sicherheitsberichts, das Führen einer Produktinformationsdatei (PID) sowie der Beleg etwaiger Auslobungen und Claims gemäß der Claims-Verordnung VO (EG) 655/2013.

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aktualisiert am 19.03.2019

Zusammenfassung der Lebensmittelwarnungen aus dem Jahr 2018

Anbei eine Zusammenfassung aller Meldungen aus dem Jahr 2018.

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