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BAV Labor
BAV Gebäude in Offenburg
BAV Labor
schnell und zuverlässig
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BAV Labor Auswertung

BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle

Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.

Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.

BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!


News

aktualisiert am 06.11.2018

BAV Akademie kooperiert bei Onlineschulungen mit der Hochschule Offenburg

Zur Verbesserung und Modernisierung der BAV Onlineschulungen kooperiert die BAV Akademie seit 2018 mit der Hochschule Offenburg.

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aktualisiert am 06.11.2018

Länderübergreifender Ausbruch von Listeria monocytogenes im Zusammenhang mit Lachserzeugnissen

Verzehrfertige Lachserzeugnisse sind vermutlich der Ursprung für den Ausbruch von Listeria monocytogenes in Dänemark, Deutschland und Frankreich. In diesen Ländern wurden bisher 12 Fälle gemeldet, davon vier Todesfälle.

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aktualisiert am 05.11.2018

Hygieneführerschein in der Diskussion

Um die Hygienemängel in der Gastronomie zu reduzieren, fordern Lebensmittelkontrolleure und Verbraucherschutzminister einen sogenannten „Hygieneführerschein“ gemäß Anlage 1 zur Lebensmittelhygieneverordnung (§ 4 Abs. 1 Satz 1).

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aktualisiert am 05.11.2018

Die SCCS Notes of Guidance – ein Leitfaden zur Sicherheitsbewertung von kosmetischen Rohstoffen und Endprodukten

Die „SCCS Notes of Guidance for the testing of cosmetic ingredients and their safety evaluation“ in der aktuell 9. Version sind ein Leitfaden für die Kosmetikindustrie, Sicherheitsbewerter sowie Prüflaboratorien, die sich mit dem Thema Sicherheit und Stabilität von Kosmetikprodukten beschäftigen.

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aktualisiert am 02.11.2018

International Congress on Regulations and Compliance for Cosmetics in Brüssel

m 22. und 23. Oktober 2018 fand bereits zum dritten Mal der Kongress zum Thema Regulierung und Vorgaben für Kosmetika in Brüssel statt. Erstmalig war das BAV Institut mit einem eigenen Messestand vertreten und konnte Kunden und Interessenten die umfangreichen Leistungen für die Analytik und Bewertung von Kosmetika präsentieren.

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aktualisiert am 02.11.2018

Stabilitätstests kosmetischer Mittel – ISO/TR 18811

Die Prüfung der Stabilität kosmetischer Mittel zur Abschätzung und Sicherstellung der Haltbarkeit ist ein zentraler Bestandteil im Rahmen der Qualitätssicherung eines Produktes. Die Norm ISO/TR 18811 „Leitfaden für die Stabilitätsprüfung von kosmetischen Mitteln“ aus dem Jahr 2018 gibt im Hinblick auf die Planung und Durchführung von Stabilitätsstudien wichtige Hinweise. Grundlegende Prinzipien der Durchführung, chemische, physikalisch-chemische und mikrobiologische Aspekte sowie Einflüsse des Packmittels werden beleuchtet.

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aktualisiert am 31.10.2018

Länderübergreifender Ausbruch durch Salmonella Agona in der EU

Länderübergreifender Ausbruch durch Salmonella Agona in der EU noch immer ungelöst.

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aktualisiert am 30.10.2018

Workshop zu neuen Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel

Am 08. März 2019 veranstalten ALS, ALTS und BLL einen Workshop, um die neuen „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ zu präsentieren und gemeinsam darüber zu diskutieren.

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aktualisiert am 29.10.2018

Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf zur Änderung des LFGB Stellung

Über den neuen Gesetzentwurf zur Änderung des § 40 Abs. 1a LFGB hatten wir bereits informiert. Dabei geht es um die Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Verstöße durch die Behörde.

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aktualisiert am 29.10.2018

Konservierungsbelastungstests – ein Muss für neu in Verkehr gebrachte Produkte

Für alle neu in der EU in Verkehr gebrachten kosmetischen Produkte als auch für Produkte, die in der Rezeptur, Formulierung oder auch im Packmittel eine Änderung erfahren, ist ein sog. Konservierungsbelastungstest (KBT) erforderlich. Dies ist eine klare Vorgabe der EU-Kosmetik Verordnung VO (EG) Nr. 1223/2009 und ein zentraler Bestandteil des Sicherheitsberichts.

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