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Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten im BAV Institut
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um das Thema Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten
Sicherheitsberichte, CPNP- -Notifizierungen, Verantwortliche Person und vieles mehr. Weitere umfassende Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.
Gemeinsam für sichere Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelprodukte!
Wir stellen ein
- Mitarbeiter im Labor (m/w/d)
- Lebensmittelchemiker (m/w/d)
- Reinigungskraft (m/w/d)
- Full-Stack-Developer mit Schwerpunkt C# / .NET (m/w/d)
Bewirb Dich jetzt auf unsere offene Stellen!
BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle
Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und
Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe
Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.
Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies
erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als
Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von
mikrobiologischen
und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.
BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner
ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von
der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen
anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!
News
aktualisiert am 20.08.2018
Relevante Normen für die Produktentwicklung von Kosmetik: DIN EN ISO 11930 und DIN EN ISO 29621
Beide Normen sind im Rahmen der Produktentwicklung und Sicherheitsbewertung von Kosmetik von großer Bedeutung sein, zumal die DIN EN ISO 11930:2012 auch konkrete Vorgaben zur Durchführung und Bewertung von Konservierungsbelastungstest enthält.
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aktualisiert am 20.08.2018
LAVES testet Salatcups
Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wurden 2017 insgesamt 23 Proben vorverpackte Salatcups aus dem Einzelhandel auf ihren mikrobiologischen Zustand, die Zusammensetzung und die Kennzeichnung untersucht.
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aktualisiert am 17.08.2018
Hamburger Hygienesiegel
Auch Hamburg führt nun ein Hygienesiegel ein. Durch das „Hamburger Hygienesiegel“ sollen auf freiwilliger Basis die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung veröffentlicht werden.
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aktualisiert am 17.08.2018
Saarland veröffentlicht erste Beschlüsse der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK)
Saarland veröffentlicht erste Beschlüsse der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) vom 13.-15. Juni 2018 unter www.saarland.de wie z. B. Nährwertkennzeichnung von Lebenmsitteln.
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aktualisiert am 17.08.2018
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Veröffentlichung von Unternehmensnamen im Internet
Nach jahrelangen Diskussionen um den betroffenen § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und Rechtsunsicherheeit aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken wird in dem Urteil eine klare Linie für die Ausgestaltung und den Vollzug vorgegeben.
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aktualisiert am 16.08.2018
Vorgeschnittenes Obst und Blattsalate können mikrobiell belastet sein
Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin besteht bei aufgeschnittenem Obst und vorgeschnittenen Blattsalaten das Risiko einer mikrobiellen, Kontamination.
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aktualisiert am 16.08.2018
Saarland veröffentlicht erste Beschlüsse der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK)
Saarland veröffentlicht erste Beschlüsse der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) vom 13.-15. Juni 2018 unter www.saarland.de wie z. B. Bundeseinheitliches Modell zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen.
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aktualisiert am 16.08.2018
Änderung des §40 Abs. 1a LFGB
Im März 2018 hat das Bundesverfassungsgericht über den §40 Abs. 1a LFGB einen Beschluss gefasst, in dem klare Vorgaben gemacht werden welche Punkte zu beachten sind, damit der o. g. Gesetzesartikel verfassungskonform ist und zur Anwendung kommen kann.
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aktualisiert am 15.08.2018
Mikrobiologische Grenzwerte für Kosmetik nach DIN EN ISO 17516
Für die mikrobiologische Bewertung von Kosmetika werden seit Ende 2015 die Grenzwerte der ISO 17516 zugrunde gelegt. Diese Werte sind auch in den SCCS Guidelines verankert.
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aktualisiert am 15.08.2018
BfR veröffentlicht FAQ zu 3-MCPD-, 2-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern in Lebensmitteln
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat „Fragen und Antworten zur Kontaminationen von Lebensmitteln mit 3-MCPD-, 2-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern“ veröffentlicht.
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