Erklärvideo anzeigen
BAV Labor
BAV Gebäude in Offenburg
BAV Labor
schnell und zuverlässig
BAV Labor
schnell und zuverlässig
BAV Labor Auswertung

BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle

Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.

Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.

BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!


News

aktualisiert am 16.06.2017

Neue Chancen durch „IFS Light“ - In BAV Newsletter 02/2016

Für kleinere und mittlere Unternehmen ist es immer noch schwierig, ein Lebensmittelsicherheitssystem nach dem IFS Food Standard einzuführen und zu leben. Oft stellen aber gerade diese Unternehmen hochattraktive Produkte her. Sei es etwas Innovatives, eine spezielle Qualität oder besondere regionale Produkte.

weiterlesen


aktualisiert am 16.06.2017

Aktuelles aus der Kosmetik

Das Buch zur Konservierung kosmetischer Mittel / Prüfmethoden, Teststrategien und Wirkungsabsicherung ist erschienen. 
Dieses Buch befasst sich umfangreich mit allen Aspekten des Konservierungsbelastungstests. Es ist von den Mitgliedern der Fachgruppe Mikrobiologie und Hygiene der DGK (Deutsche Gesellschaft für Kosmetik e.V.) erstellt worden. Auch unsere Leiterin der Kundenbetreuung Joelle Nussbaum sowie unser Geschäftsführer Paul Andrei haben sich aktiv bei der Redaktion beteiligt und Ihr Know How mit einfließen lassen. 

weiterlesen


aktualisiert am 16.06.2017

Hygienische Arbeitskleidung - In BAV Newsletter 03/2015

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Tragen von dunkler Arbeitskleidung (in diesem Fall bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen) für fleisch- und wurstverarbeitende Einzelhandelsbetriebe (z. B. Bedienungstheken in Supermärkten, Metzgereien, …) ungeeignet ist. Der Grad der Verschmutzung muss für den Mitarbeiter eindeutig optisch sichtbar sein. Dies ist in diesem Fall bei Blut und Fleischsaft nicht gegeben. 

weiterlesen


aktualisiert am 16.06.2017

Beurteilung von kritischen Mikroorganismen in nicht-sterilen pharmazeutischen Produkten (= objectionable microorganisms) - Teil 1

Die Prüfung nicht-steriler Produkte, z.B. Tabletten, Kapseln, Pulver, Salben oder Inhalationsprodukte, wird grundsätzlich nach den Kapiteln 2.6.12 und 2.6.13 des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.) durchgeführt und es werden die Akzeptanzkriterien des Kapitels 5.1.4 empfohlen. Die dort beschriebenen Methoden und Anforderungen gelten als mit dem US-Amerikanischen (USP) und dem Japanischen (JP) Arzneibuch harmonisiert (ICH Q4B 2007). Offiziell wurden sie im 2006 vorgestellt und gelten seit 2009 in Europa. 
 

weiterlesen


aktualisiert am 16.06.2017

Änderung der Höchstgehalte für Blei - In BAV Newsletter 03/2015

Die Europäische Kommission ändert durch die Verordnung (EU) 2015/1005 die Höchstgehalte für Blei in verschiedenen Lebensmitteln. Die Verordnung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. Lebensmittel, die noch vor dem 01.01.2016 in Verkehr gebracht wurden und die neuen Werte nicht einhalten, dürfen noch vermarktet werden. 

weiterlesen


aktualisiert am 16.06.2017

Informationen zu mikrobiologischen Eigenkontrollen nach der VO (EG) 2073/2005

In mehreren Berichten der Untersuchungsbehörden wird eine verstärkte Eigenkontrolle der Lebensmittelunternehmen (LMU) thematisiert. Das bereits seit mehreren Jahren geforderte Prinzip der „Überwachung der Überwachung“ soll u. a. durch verstärkte Eigenkontrollen der Unternehmen weiter ausgebaut werden. 

weiterlesen


aktualisiert am 16.06.2017

Campylobacter auf Geflügelprodukten - In BAV Newsletter 01/2015

Das Bundesamt für Risikobewertung berichtet von einem Hygieneproblem in der Geflügelbranche. Demnach ist ca. ein Viertel des Geflügelfleisches mit Campylobacter-Erregern kontaminiert. Der Erreger verursacht mitunter schwerwiegende Durchfallerkrankungen, die auch tödlich enden können. In Deutschland erkranken jährlich ca. 70.000 Menschen durch diese Bakterien. Für eine Infektion sind nur wenige Keime notwendig. Als Quelle wird die Stall- und Schlachthofhygiene genannt. Die Erreger gelangen meist über den Geflügeldarm auf die Haut und das Fleisch des Tieres. Die Ursache für die Übertragung auf den Menschen ist dann meist die mangelnde Küchenhygiene. Laut dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium kommt auf die Betriebe neben den behördlichen Kontrollen eine verstärkte Eigenkontrolle zu, da die EU die Standards für die Fleischbeschau senkt. 

weiterlesen


aktualisiert am 16.06.2017

Aktuelle Kurzmeldungen 11/2015

Aktuell versenden einige Überwachungsbehörden Hinweisschreiben zum Vorgehen bei positiven Befunden bei Zoonoseerregern. Hierbei wird auf Verpflichtungen aus der „Zoonoseverordnung“ (ZoonoseV) verwiesen. Diese Verordnung bzw. die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind nicht neu, sondern stammen aus dem Jahr 2007.

weiterlesen


aktualisiert am 16.06.2017

Neue Norm für Bierschankanlagen - In BAV Newsletter 04/2015

Für die Betreiber von Bierschankanlagen gibt es eine aktualisierte Norm zur Beurteilung des mikrobiologischen Zustandes ihrer Anlagen (DIN 6650-6:2014-12). 

weiterlesen


aktualisiert am 16.06.2017

LMIV: Termin Herkunftskennzeichnungsverpflichtung für „primäre Zutaten“ verschoben - In BAV Newsletter 04/2014

Die Verpflichtung der Kennzeichnung der Herkunft von primären Zutaten (Zutaten, die über 50 % des Lebensmittels ausmachen oder wertgebend für das Produkt sind), wenn das Ursprungsland des Produktes angegeben wird, verschiebt sich. Die Verpflichtung kann nicht am 13.12.2014 in Kraft treten, da die dafür notwendige Durchführungsrechtsakte noch nicht erlassen wurde. Mit dem Erlass und Übergangsfrist ist allerdings nicht vor Mitte/Ende 2016 zu rechnen. Somit besteht bis dahin keine Verpflichtung zur Kennzeichnung.

weiterlesen