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BAV Labor
BAV Gebäude in Offenburg
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schnell und zuverlässig
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BAV Labor Auswertung

BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle

Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.

Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.

BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!


News

aktualisiert am 16.06.2017

Ist drin, was draufsteht? - In BAV Newsletter 04/2014

Im Zeitalter globaler Warenströme kommt der Aufdeckung von Verfälschungen eine vermehrte Bedeutung zu. Daher beauftragen Handelsunternehmen zunehmend Authentizitäts-Prüfungen. Unser Partner lifeprint-Analytik bietet Ihnen entsprechende Pakete an. Diese liefern Ihnen die nötige Klarheit und unterstützen Sie, dem Verbrauchervertrauen gerecht zu werden. Beugen Sie so teuren Rückrufaktionen und Imageschäden vor und sichern Sie sich auch gegenüber Behörden und NGOs ab.

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aktualisiert am 16.06.2017

Kontaminationen mit Listeria monocytogenes - In BAV Newsletter 03/2016

In den letzten Monaten gab es zahlreiche Warnmeldungen aufgrund positiver Befunde mit Listeria monocytogenes auf der Internetseite der Bundesländer www.lebensmittelwarnung.de. Betroffen waren vor allem Käse und Wurstwaren. Neben Produktrückrufen einzelner Produkte wurden in Bayern sogar gegen drei Metzgereien ein Verkaufsverbot des gesamten Sortimentes ausgesprochen. 

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aktualisiert am 16.06.2017

Jahresbericht der Untersuchungsämter in Baden-Württemberg - In BAV Newsletter 02/2015

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) in Baden-Württemberg haben einen Bericht über die Ergebnisse der Lebensmitteluntersuchungen herausgegeben. Von den 15863 untersuchten Lebensmittelproben wurden 1828 (11,5 %) beanstandet und 796 (5,0 %) bemängelt. Als gesundheitsschädlich wurden 37 (0,2 %) der Proben eingestuft. 
Die Auslöser dieser Beanstandungen waren Listerien (37,9 %), VTEC/STEC (toxinbildende E. coli) (18,9 %), Salmonellen (16,2 %), Histamin (10,8 %), Staphylokokken (10,8 %), Clostridien (2,7 %) und Campylobacter (2,7 %). 

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aktualisiert am 16.06.2017

Sonderausgabe Kosmetik Teil 13: Mikrobiologisches Umgebungsmonitoring in der Kosmetikproduktion - Teil 3

Nach den Sondernewslettern vom August und November zum Thema Umgebungsmonitoring, welche die Bereiche Wasser, Rohstoffe/Stufenkontrollen und Oberflächen behandelt hatten, werden in diesem Teil 3 die beiden Bereiche Luftmonitoring und Packmittel betrachtet.

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aktualisiert am 16.06.2017

Kennzeichnung Fleisch - In BAV Newsletter 02/2015

Seit dem 1. April 2015 gilt die neue Herkunftskennzeichnung für Fleisch. Bei abgepacktem Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch ist die Angabe des Aufzucht- und Schlachtortes verpflichtend. Die Eu-Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie die Verordnung auch auf unverpackte Ware ausdehnen. Fertigprodukte, die Fleisch enthalten sind bisher von der Kennzeichnung nicht betroffen.

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aktualisiert am 16.06.2017

Frische verpackte Teigwaren - In BAV Newsletter 05/2015

Das Landesuntersuchungsamt hat im Jahr 2015 frische, gefüllte und verpackte Teigwaren aus dem Supermarkt überprüft. Erfreulicherweise wird berichtet, dass die meisten Proben mikrobiell unbedenklich waren. Eine Probe musste vom Markt genommen werden, da die Keimbelastung mit Listeria monocytogenes zu hoch war und die Probe als gesundheitsschädlich eingestuft wurde. Bei einer weiteren Probe bestand der Verdacht, dass die Hygienebestimmungen vom Lebensmittelunternehmer nicht eingehalten wurden. 

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aktualisiert am 16.06.2017

DGHM-Empfehlungen - In BAV Newsletter 03/2015

Die DGHM hat neue Empfehlungen für die mikrobiologische Beurteilung von Lebensmitteln beschlossen und Änderungen vorgeschlagen. In der Arbeitsgruppe ist Paul Andrei aktiv dabei, so dass wir Sie zeitnah über Änderungen informieren können. 

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aktualisiert am 16.06.2017

Sonderausgabe Kosmetik Teil 11: Mikrobiologisches Umgebungsmonitoring in der Kosmetikproduktion - Teil 1 

Mikroorganismen aus dem Produktionsumfeld können über unterschiedlichste Wege das Produkt kontaminieren und somit letztendlich eine Gefahr für den Endverbraucher darstellen. Mit einem Umgebungsmonitoring wird der Hygienestatus im Betrieb ermittelt und potenzielle Gefahren erkannt. 
Dadurch können frühzeitig Maßnahmen in die Wege geleitetet werden und der Weg zum sicheren Produkt vorbereitet werden. 

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aktualisiert am 16.06.2017

Sonderausgabe Kosmetik Teil 12: Mikrobiologisches Umgebungsmonitoring in der Kosmetikproduktion - Teil 2

Nach dem letzten Newsletter, welcher schwerpunktmäßig den Aufbau eines Umgebungsmonitorings und den ersten Monitoringbereich „Wasser“ behandelt hatte, möchten wir in diesem Newsletter zwei weitere Bereiche eines Umgebungsmonitorings detaillierter betrachten. Zum einen den Bereich Rohstoffe/Stufenkontrollen, zum anderen den Bereich Oberflächen, welcher die Überprüfung der Anlagenhygiene und der Personalhygiene beinhaltet. 

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aktualisiert am 16.06.2017

Kennzeichnung jodiertes Speisesalz - In BAV Newsletter 02/2015

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bei der EU-Kommission angeregt, für die Kennzeichnung von jodiertem Speisesalz eine Ausnahmeregelung zu schaffen. 

Bisher genügte die Angabe z.B. von „Jodsalz“ bzw. „jodiertes Speisesalz“ im Zutatenverzeichnis. Die neue LMIV sieht aber vor, dass zusammengesetzte Zutaten aufgeschlüsselt werden müssen. Bei jodiertem Speisesalz müsste also zusätzlich angegeben werden, ob Kalium- oder Natriumjodat verwendet wurde. Eine Entscheidung der Kommission steht zwar noch aus, aber es kann davon ausgegangen werden, dass Beanstandungen zur Kennzeichnung durch einen Verweis auf das Schreiben des BMEL erfolgversprechend entgegengewirkt werden kann. 
(Newsletter 9/2015 Rechtsanwälte Krell Weyland Grube).

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