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Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten im BAV Institut
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um das Thema Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten
Sicherheitsberichte, CPNP- -Notifizierungen, Verantwortliche Person und vieles mehr. Weitere umfassende Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.
Gemeinsam für sichere Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelprodukte!
Wir stellen ein
- Mitarbeiter im Personalbereich (m/w/d)
- Mitarbeiter im Labor (m/w/d)
- Lebensmittelchemiker (m/w/d)
- Full-Stack-Developer mit Schwerpunkt C# / .NET (m/w/d)
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BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle
Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und
Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe
Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.
Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies
erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als
Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von
mikrobiologischen
und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.
BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner
ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von
der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen
anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!
News
aktualisiert am 04.12.2017
RASFF Schnellwarnsystem: Kompletter Jahresbericht veröffentlicht
Die europäische Kommission hat nun den vollständigen Jahresbericht über die Meldungen des Europäischen Schnellwarnsystems RASFF veröffentlicht.
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aktualisiert am 01.12.2017
Lebensmittelwarnungen in November 2017
Die Meldungen auf www.lebensmittelwarnung.de geben einen guten Überblick zu aktuellen Problemfällen in Zusammenhang mit Lebensmitteln. In diesem Portal veröffentlicht das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) Warnungen der Lebensmittelunternehmen und der Behörden vor gesundheitsgefährdenden, ekelerregenden oder aus anderen Gründen nicht verkehrsfähigen Lebensmitteln.
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aktualisiert am 30.11.2017
Kennzeichnung von Fleisch- und Fischersatzprodukten
Die Bezeichnung oder Aufmachung von veganen und/oder vegetarischen Lebensmitteln ist bei Bezug auf ein tierisches Lebensmittel bzw. eine Tierart so zu gestalten, dass KEINE Irreführung des Verbrauchers vorliegt.
Eine Irreführung kann i. d. R. ausgeschlossen werden, wenn Angaben über das tierische Lebensmittel unmittelbar in der Verkehrsbezeichnung mit einem eindeutigen Hinweis auf das Ersatzprodukt genannt werden. Damit wird klargestellt, dass es sich NICHT um das genannte tierische Lebensmittel handelt, auch wenn mit einer eindeutigen Erläuterung auf das Ersatzprodukt zusätzlich die Tierart bzw. ein bestimmtes Teilstück erwähnt wird.
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aktualisiert am 29.11.2017
Regulierung von Acrylamid in Lebensmitteln – Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2017/2158
Acrylamid ist eine unerwünschte Prozesskontaminante, die als Nebenprodukt z.B. beim Rösten, Braten, Backen oder Frittieren von Kaffeebohnen, Getreide oder Kartoffeln aus der natürlichen Aminosäure Asparagin und reduzierenden Zuckerarten gebildet werden kann. Eine vollständige Vermeidung von Acrylamid beim Erhitzen dieser Lebensmittel über 120°C erscheint ausgeschlossen.
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aktualisiert am 28.11.2017
Zählen Kleinstpackungen zu „vorverpackten Lebensmitteln“?
Laut Beschluss der ALTS auf seiner 79. Arbeitstagung sind Kleinstpackungen, die im Rahmen von z. B. Hotelfrühstücken einem Gericht beigefügt sind und mit diesem zusammen verkauft werden, keine „vorverpackten Lebensmittel“ i. S. von Art. 2 Abs. 2 Buchstabe e) der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV). Es besteht lediglich die Verpflichtung zu einer ggf. erforderlichen Allergenkennzeichnung.
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aktualisiert am 27.11.2017
Mineralöle in Lebensmitteln
Mineralölbestandteile in Lebensmitteln sind in den letzten Jahren zu einem wichtigem Thema geworden, da diese Stoffe aufgrund ihrer Toxizität einerseits unerwünscht sind, andererseits aber in relativ vielen Lebensmitteln regelmäßig nachgewiesen werden. Sie können z.B. in Lebensmittel gelangen, indem für die Herstellung von Kartonagen recycletes Altpapier verwendet wird, in dem Zeitungspapier enthalten ist. Die Mineralölbestandteile der Zeitungsdruckfarben können im Recyclingprozess nicht entfernt werden. Weitere mögliche Quellen für den Eintrag von Mineralöl in Lebensmittel sind Schmierstoffe und Trennmittel, die für Herstellungsanlagen von Lebensmitteln eingesetzt werden sowie Abgase von Erntemaschinen. Ebenso können Mineralölbestandteile aus Kunststoffverpackungen übergehen.
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aktualisiert am 24.11.2017
Mindesthaltbarkeitsangaben bei kühlpflichtigen Lebensmitteln
Gemäß Vorgaben der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) wird das Mindesthaltbarkeitsdatum „erforderlichenfalls durch eine Beschreibung der Aufbewahrungsbedingungen ergänzt, deren Einhaltung die angegebene Haltbarkeit gewährleistet.“ Die Angabe einer genauen Temperatur wird nicht gefordert. Der ALTS befasste sich auf seiner 79. Arbeitstagung mit der Frage, welche Lagertemperatur zugrunde gelegt wird, wenn der Aufbewahrungshinweis „gekühlt“ in Verbindung mit dem MHD angegeben wird.
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aktualisiert am 23.11.2017
Angabe „Ohne Farbstoff“ bei Rohpökelwaren zulässig?
Auf die Frage, ob es sich bei der Angabe „ohne Farbstoff“ bei Rohpökelwaren um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten handelt, lautete der Beschluss der ALTS bei seiner 79. Arbeitstagung folgendermaßen:
Laut Anhang II Teil E, Kategorie 8.3.1 „Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse“ der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Zusatzstoff-Verordnung) ist die Verwendung von Farbstoffen bei der Herstellung von Rohpökelwaren nicht zugelassen.
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aktualisiert am 22.11.2017
Anzahl der Beanstandungen bei Lebensmittel und Kosmetika auf konstant hohen Niveau
Beanstandungen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg sind seit Jahren auf relativ hohem Niveau. Auch in 2016 setzte sich dieser Trend fort. Einige Zahlen aus den Bericht haben wir für Sie zusammengefasst.
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aktualisiert am 21.11.2017
Nationaler Bericht zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen veröffentlicht
Die Daten zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in Deutschland werden von den Überwachungsbehörden erfasst, gemeldet und an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bzw. an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt.
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