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BAV Labor
BAV Gebäude in Offenburg
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schnell und zuverlässig
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BAV Labor Auswertung

BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle

Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.

Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.

BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!


News

aktualisiert am 24.06.2021

Neuregulierung des Stoffes N-Methylanthranilate (MNM) in Kosmetika

Durch eine Neufassung einer Opinion des SCCS (wissenschaftlicher Ausschuss der EU) wird die Verwendung des Stoffes N-Methylanthranilate in Kosmetika neu geregelt.

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aktualisiert am 23.06.2021

Neu: Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV)

Die Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe (Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung - LMZDV) vom 02.06.2021 ist am 09.06.2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) und Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerkV) außer Kraft getreten.

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aktualisiert am 22.06.2021

Öko-Test prüft Deo-Roller

Insgesamt 52 Deo-Roller wurden im aktuellen Heft der Zeitschrift Öko-Test genauer untersucht. Knapp die Hälfte (25 Produkte) schnitten mit sehr gut oder gut ab. Jedoch fielen einige Produkte aufgrund ihrer Inhaltsstoffe negativ auf.

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aktualisiert am 21.06.2021

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Alpha-Cypermethrin

Die Genehmigung für Alpha-Cypermethrin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln wurde von der europäischen Kommisson widderrufen.

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aktualisiert am 18.06.2021

Stammvergleich von Bakterien mittels MALDI-TOF

Das BAV INSTITUT bietet die Möglichkeit Bakterienstämme miteinander zu vergleichen.

Dadurch können im Fall von Kontaminationen bzw. positiven Befunden Rückschlüsse über deren Ursachen getroffen werden. Kontaminationsquellen können schneller gefunden und eliminiert werden, da man z.B. Stämme aus Endprodukten mit Stämmen aus Rohstoffen oder aus Umgebungsuntersuchungen miteinander vergleichen kann.

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aktualisiert am 17.06.2021

Rückstände von Schwermetallen in Kosmetika und kosmetischen Rohstoffen

Rückstände von Schwermetallen dürfen in kosmetischen Mitteln gemäß der VO (EG) 1223/2009 nur in technisch unvermeidbaren, gesundheitlich unbedenklichen Mengen enthalten sein.

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aktualisiert am 16.06.2021

Wir erweitern unsere Kompetenzen in den Bereichen Fruchtsaft-, Aromen- und Gewürzanalytik

Wir freuen uns unseren neuen Partner Chelab in unserer Laborgruppe Tentamus willkommen heißen zu dürfen.

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aktualisiert am 15.06.2021

Merkblatt des LAVES zur Zoonosenverordnung

Zur aktuellen Fassung der Zoonoseverordnung („Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern“) veröffentlichte das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Sicherheit (LAVES) eine Fragensammlung in Form eines Merkblatts. Dort werden die wichtigsten Regelungen und Verantwortlichkeiten für den Lebensmittelhersteller übersichtlich zusammengefasst.

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aktualisiert am 14.06.2021

Prüfung der Stabilität kosmetischer Produkte

Daneben spielt aber auch die chemisch-physikalische Stabilität als auch die Stabilität des Packmittels eine wichtige Rolle. Diese beiden Punkte werden durch Stabilitätstests und Einlagerung bei verschiedenen Temperaturen überprüft.

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aktualisiert am 11.06.2021

Fertigpackungsverordnung / LMIV: Tara bei Fertigpackungen

In letzter Zeit kommt es bei der Gewichtskennzeichnung von Fleischerzeugnissen in Fertigpackungen, vor allem Wurstwaren zunehmend zu Beanstandungen. Grund dafür ist, dass Wursthüllen wie Natur- und Kunstdärme, Wurstendenabbinder (z.B.  textile Schnüre, Drahtbinder oder Clipse) und Fleischspieße nicht mehr wie in der Vergangenheit dem Nettogewicht zugerechnet werden, sondern als Tara abgezogen werden müssen.

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