News
aktualisiert am 14.06.2017
Rückruf: Krankheitserreger in Käse, Kurkuma, Schafkäse, Sesampaste und Tofu - In BAV Newsletter 03/2012
Auf www.lebensmittelwarnung.de warnen die Lebensmittelbehörden aktuell vor verschiedenen Produkten ausländischer Herkunft, die mit Krankheitserregern wie Salmonellen, Listeria monocytogenes und Bacillus cereus belastet sind.
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aktualisiert am 14.06.2017
EU-Entwürfe zu Klonprodukten und Novel Food - In BAV Newsletter 01/2014
Die Europäische Kommission hat Richtlinienentwürfe zum Klonen und zu neuartigen Lebensmitteln (Novel Food) verabschiedet.
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aktualisiert am 14.06.2017
Pollen in Honig sind keine Zutaten - In BAV Newsletter 02/2014
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen als Zutaten von Honig einzustufen sind, hatte dazu geführt, dass die betroffenen Produkte ohne entsprechende Kennzeichnung als nicht verkehrsfähig galten. Mit einer geplanten Änderung der Richtlinie 2001/110/EG über Honig, möchte die EU nun erreichen, dass Pollen nicht mehr als Zutaten von Honig gelten.
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aktualisiert am 14.06.2017
Geldstrafe wegen Fehlern bei Produktrückruf
Wegen Fehlern beim Produktrückruf von Käse, der mit Listerien kontaminiert war, ist das Handelsunternehmen Lidl zu Geldbußen von 1,5 Millionen Euro verurteilt worden. Das Unternehmen kündigte an, die Entscheidung anzunehmen und bedauerte, die Ergebnisse von routinemäßigen Untersuchungen falsch interpretiert zu haben. Zudem müssen vier Beschäftigte Geldstrafen bezahlen.
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aktualisiert am 14.06.2017
Roggenmehle mit Mutterkornalkaloiden belastet - In BAV Newsletter 02/2014
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart hat Roggenmehle und Roggenbrote auf Toxine des sog. Mutterkorns untersucht. Beim Mutterkorn handelt es sich um einen Pilzbefall des Getreidekorns beim Anbau. Bei der Untersuchung wurden teilweise erhöhte Gehalte an Pilzalkaloiden festgestellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit Verbänden und Firmen aktuelle Handlungsempfehlungen zur Minimierung von Mutterkorn in Getreide und Getreidemahlerzeugnissen erarbeitet.
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aktualisiert am 14.06.2017
Berliner „Smiley-Listen“ unzulässig - In BAV Newsletter 03/2014
Die Berliner Bezirke Lichtenberg und Pankow hatten im Internet sogenannte „Smiley-Listen“ über die Ergebnisse der Hygienekontrollen von Lebensmittelbetrieben veröffentlicht. Wie zuvor das Verwaltungsgericht, hat nun auch das Oberlandesgericht dieses Vorgehen untersagt. Das Verbraucherinformationsgesetz sei keine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung in Form von Minuspunkten, Noten, Farben oder Smiley-Symbolen.
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aktualisiert am 14.06.2017
Rückruf: Mettwurst mit Glassplittern - In BAV Newsletter 04/2011
Die „Reichenbacher Wurstfabrik“ ruft Mettwurst in einer Wurstkonserve der Marke „Oma Hilde“ zurück. Es könnten sich vereinzelt Glasstückchen darin befinden.
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aktualisiert am 14.06.2017
Kommentar zur DIN 10506: Lebensmittelhygiene - Gemeinschaftsverpflegung - In BAV Newsletter 01/2013
Bei der aktuellen Überarbeitung der DIN Norm 10506:2012-03 (Lebensmittelhygiene – Gemeinschaftsverpflegung) hat Herr Dr. Christian Kaiser vom BAV Institut als Mitglied des DIN-Arbeitskreises mitgewirkt. Der nun vorliegende Kommentar zur Norm richtet sich in erster Linie an Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, wie zum Beispiel Mensen, Kantinen, Cafeterien sowie Kü- chen und Speisenausgabestellen. Aber auch Gaststätten und Restaurants können sich an der Norm orientieren. Ziel des Kommentares ist es, die Empfehlungen für die Anwender transparent zu machen und die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern.
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aktualisiert am 14.06.2017
Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes - In BAV Newsletter 04/2011
Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes möchte die Bundesregierung die Information der Öffentlichkeit, insbesondere durch eine zwingende Veröffentlichung aller Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, verbessern.
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aktualisiert am 14.06.2017
Sonderausgabe Kosmetik Teil 3: EU-Kosmetik-Verordnung (Teil 3) - Konservierungsbelastungstests nach DIN EN ISO 11930:2012
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel wird ab dem 11. Juli 2013 verbindlich gültig sein und weitestgehend das bestehende nationale Kosmetikrecht ersetzen. In den ersten beiden Newslettern zur EUKosmetik-Verordnung wurden bereits wichtige Inhalte der neuen Regelungen dargestellt.
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