aktualisiert am 14.06.2017
Neue Regelungen für Lebensmittelzusatzstoffe - In BAV Newsletter 02/2013
Die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe ist seit 20. Januar 2010 in Kraft und gilt EU-weit ab dem 1. Juni 2013.
aktualisiert am 14.06.2017
Die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe ist seit 20. Januar 2010 in Kraft und gilt EU-weit ab dem 1. Juni 2013.
aktualisiert am 14.06.2017
Als Konsequenz aus dem Dioxinskandal im Jahr 2011 wurde ein Dioxin-Frühwarnsystem für Futtermittel und Lebensmittel eingerichtet. Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden darin verpflichtet, die ihnen vorliegenden Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich unerwünschten Stoffen in Lebens- oder Futtermitteln an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu melden. Die Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (MitÜbermitV) tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.
aktualisiert am 14.06.2017
Das Lebensmittelmonitoring ist ein gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführtes systematisches Untersuchungsprogramm auf „gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe“ und wird parallel zur amtlichen Lebensmittel- überwachung durchgeführt.
aktualisiert am 14.06.2017
Die amtliche Lebensmittelüberwachung Baden-Württemberg hat im Jahr 2011 mehr als 100.000 Kontrollbesuche durchgeführt, bei denen 31% (72.000 Betriebe) der rund 232.000 registrierten Betriebe einoder mehrmals überprüft wurden. In 28% der kontrollierten Betriebe haben die Lebensmittelkontrolleure insgesamt knapp 33.000 Verstöße festgestellt.
aktualisiert am 14.06.2017
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel wird ab dem 11. Juli 2013 verbindlich gültig sein und weitestgehend das bestehende nationale Kosmetikrecht ersetzen. Die Hersteller von kosmetischen Mitteln müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt die neuen Anforderungen umgesetzt haben.
aktualisiert am 14.06.2017
Nachfolgend informieren wir über ausgewählte Aspekte des privaten Handelsstandards IFS HPC für Haushalts- und Körperpflegeprodukte. Neben den Anforderungen an das Qualitätsmanagement enthält der Standard umfangreiche Vorgaben zum produktbezogenen Risikomanagement.
aktualisiert am 14.06.2017
Die Europäische Kommission hat dem bayrischen Laugengebäck das Siegel „geschützte geografische Angabe“ zugestanden. Bei der Herstellung muss zukünftig mindestens eine der Produktionsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) im Herkunftsgebiet stattfinden. Gleichbedeutende Bezeichnungen sind „Bayerische Breze“, „Bayerische Brezn“, oder „Bayerische Brez´n“.
aktualisiert am 14.06.2017
Beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart wurde in den Jahren 2012 und 2013 Hackfleisch aus handwerklicher und industrieller Herstellung verglichen. Von den 225 untersuchten Proben waren rund 15% bei unverpackter Ware und 27% bei verpackter Ware nicht zufriedenstellend. Offenes Hackfleisch aus handwerklicher Herstellung wurde v.a. aufgrund mikrobieller Abweichungen beanstandet. Dagegen fielen die fertigverpackten, industriellen Produkte durch Wertminderung aufgrund erhöhten Anteils an brätähnlicher Substanz auf.
aktualisiert am 14.06.2017
Verunreinigtes Mehl veranlasste eine Großbäckerei zu einer Rückrufaktion von verschiedenen Produkten aus insgesamt 40 eigenen Filialen. In einem 30-t-Mehlsilo waren Reismehlkäfer entdeckt worden. Aushänge in den Verkaufsstellen informierten die Kunden über die Rückruf-Aktion. Um das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen bietet das Unternehmen seinen Kunden nun Betriebsführungen an.
aktualisiert am 14.06.2017
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine umfangreiche Reihe von Verbrauchermerkblättern um wichtige Regeln zur privaten Kü- chenhygiene ergänzt. Auch wenn die Merkblätter sich in erster Linie an Verbraucher richten, so stellen sie doch eine übersichtliche Zusammenstellung der grundlegenden Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln und zum Schutz vor Infektion dar. Sie sind daher durchaus geeignet, wichtige Sachverhalte auch im professionellen Bereich, z.B. im Rahmen von Schulungen oder Einweisungen, den Mitarbeitern besonders leicht verständlich zu machen.