News
aktualisiert am 16.06.2017
RASFF und Lebensmittelwarnung.de: Schnellwarnung zur Lebensmittelsicherheit - In BAV Newsletter 04/2014
Im Schnellwarnportal der europäischen Kommission und auf Lebensmittelwarnung.de warnen die Behörden u. a. vor Ingwerpulver mit Baccilus cereus, Gnocchi mit Bacillus cereus, Pistazien mit Aflatoxinen, Hähnchenbrustfilet mit Salmonellen, Typhimurium und Rindfleisch mit Bacillus anthracis.
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aktualisiert am 16.06.2017
EFSA schließt vollständige Risikobewertung zu Aspartam ab - In BAV Newsletter 04/2014
Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat ein Gutachten zur vollständigen Risikoanalyse zu Aspartam veröffentlicht. Hierbei kommt die Behörde zu dem Schluss, dass Aspartam und die gebildeten Abbauprodukte im Körper in der zulässigen täglichen Aufnahmemenge (ADI von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag) für den menschlichen Verzehr unbedenklich sind.
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aktualisiert am 16.06.2017
Allergenkennzeichnung von unverpackter Ware - In BAV Newsletter 01/2015
Am 13. Dezember 2014 trat die neue LMIV (Lebensmittel-Informationsverordnung; Verordnung (EU) 1169/2011) in Kraft. In dieser Verordnung wird unter anderem die Kennzeichnung von Allergenen geregelt. Die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU haben in dieser Verordnung die Möglichkeit, die Durchführung (Art und Weise wie deklariert werden muss) in eigenen Verordnungen zu regeln.
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aktualisiert am 16.06.2017
Aktuelle Kurzmeldungen 05/2015
Aufgrund aktueller Beanstandungen von Behörden und Kundenhinweisen weisen wir auf die Verordnung zur Kennzeichnung von Geflügelfleisch aus dem Jahr 2012 hin. So wie es bei vorverpacktem Geflügelfleisch größtenteils umgesetzt ist muss auch unverpacktes Geflügelfleisch mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet werden...
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aktualisiert am 16.06.2017
Aktuelles zur Kennzeichnung zusätzlicher Herkunftsangaben für bestimmte Lebensmittel
Seit 01. April 2015 ist die Herkunftsangabe für die vorverpackten Fleischsorten Schwein, Ziege, Schaf und Geflügel (frisch, gekühlt oder gefroren) verpflichtend, ähnlich wie dies bereits bei Rindfleisch eingeführt ist. Auf den Etiketten müssen die Länder ausgewiesen werden, in denen das Tier oder die Gruppe an Tieren aufgezogen und geschlachtet wurde.
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aktualisiert am 16.06.2017
Stellungnahmen des ALS - In BAV Newsletter 04/2015
Im August wurden die Stellungnahmen des ALS (Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) veröffentlich. Die Stellungnahmen wurden in der 105. Sitzung des ALS im April 2015 beschlossen und dienen zur Abstimmung der Behörden der Bundesländer untereinander. Eine Auswahl der Stellungnahmen wird in diesem Newsletter zusammengefasst.
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aktualisiert am 16.06.2017
Neues Gesetz zur Durchführung der Fischetikettierung - In BAV Newsletter 05/2015
Mit Inkrafttreten der LMIV im Dezember 2014 ist die Etikettierung von Fischen nach EU-Verordnung 1379/2013 gültig. Im Nachgang erfolgt nun etappenweise die Umsetzung in deutsches Recht mit der Änderung des Fischetikettierungsgesetztes, das am 24.10.2015 in Kraft getreten ist (die Fischetikettierungsverordnung wird noch folgen).
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aktualisiert am 16.06.2017
„Obazda“ bzw. „Obatzter“ erhält EU-Gütezeichen - In BAV Newsletter 03/2015
Die bayerische Käsespezialität „Obazda“ bzw. „Obatzter“ wird von der EU mit dem Gütezeichen „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) ausgezeichnet und muss somit in Zukunft aus Bayern stammen.
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aktualisiert am 16.06.2017
Sonderausgabe Kosmetik Teil 10: Neue Norm über mikrobiologische Grenzwerte für Kosmetika - ISO 17516
Wie in unseren bisherigen Newslettern beschrieben, hat es in den letzten Jahren bzgl. der mikrobiologischen Anforderungen in der Kosmetikbranche zahlreiche Neuerungen gegeben.
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aktualisiert am 16.06.2017
Entwarnung zu kontaminierten Rindfleisch mit Bacillus anthracis - In BAV Newsletter 04/2014
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat für den Verbraucher Entwarnung geben. Die in der Slowakei aufgewachsenen und in Polen geschlachteten Rinder waren nicht oder in einem sehr frühen Stadium mit Bacillus anthracis (Auslöser für Milzbrand) infiziert. Dadurch kommt der BfR zu dem Schluss, dass für den Verbraucher keine Gefahr besteht, an Darmmilzbrand zu erkranken.
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