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BAV Labor
BAV Gebäude in Offenburg
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schnell und zuverlässig
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BAV Labor Auswertung

BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle

Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.

Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.

BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!


News

aktualisiert am 14.01.2020

Ganz schön frisch – Gesichtsmasken im Vergleich im aktuellen Öko-Test Magazin

Im aktuellen Heft Januar 2020 werden insgesamt 51 Gesichtsmasken sowie Tuchmasken genauer geprüft und bewertet. Bei den Tuchmasken handelt es sich um Produkte, die als Trend aus der koreanischen Schönheitspflege in den letzten Jahren vermehrt nach Deutschland und Europa kommen.

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aktualisiert am 13.01.2020

Kommissionsempfehlung (EU) 2019/1888 für Monitoring auf Acrylamid veröffentlicht

Im November dieses Jahres wurde die Empfehlung (EU) 2019/1888 der Kommission „zur Überwachung des Acrylamidgehaltes in bestimmten Lebensmitteln“ veröffentlicht

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aktualisiert am 10.01.2020

Neue Norm DIN 10524 Lebensmittelhygiene über Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben

Eine wichtige Neuerung der neuen Norm betrifft die Farbauswahl der Arbeitskleidung. Die überarbeitete Norm 10524:2019-12 empfiehlt zukünftig, dass in „hygienisch sensiblen Bereichen die Farbe der Teile der Arbeitskleidung, die einer unmittelbaren hygienerelevanten Verschmutzung besonders ausgesetzt sein können (z. B. Schürze, Ärmel, usw.) so ausgewählt wird, dass die bei der Ausübung der Arbeit anfallenden hygienerelevanten Verschmutzungen visuell leicht zu erkennen sind (unter Verweis auf eine standardisierte Kontrastermittlungsmethode nach DIN EN 20105-A02 und DIN EN 20105-A03).

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aktualisiert am 09.01.2020

Einsatz von Phagen gegen Listerien

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen Gerichtsbeschluss veröffentlicht, der es Lebensmittelherstellern erlaubt, im Kampf gegen Listerien auf Lebensmitteln Bakteriophagen einzusetzen (https://www.presseportal.de/pm/137472/4412669).

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aktualisiert am 08.01.2020

Moderne Identifizierungsmethoden

Mit dem Aufkommen hochauflösender Methoden zur Erbgutinformation (Sequenzierung) ist es möglich, zum unverwechselbaren „Kern“ eines Keimes vorzustoßen – seiner in den Genen gespeicherten „Bauanleitung“. Seitdem gewinnt die Genomsequenzierung (Whole Genome Sequencing, WGS) beim Auffinden krank machender Mikroben immer mehr an Bedeutung (https://www.efsa.eu/de/supporting/pub/en-743).

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aktualisiert am 08.01.2020

Lebensmittelwarnungen im Dezember 2019

Wir haben die Meldungen für Dezember 2019 zusammengefasst.

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aktualisiert am 07.01.2020

Rückstände an Pestiziden in Bio-Produkten / Regelungen der neuen EU-Bioverordnung (EU) Nr. 2018/848

In Bioprodukten werden kaum Pestizide nachgewiesen, aber dennoch kann auch in Bio-Produkten die Belastung mit Schadstoffen nicht völlig ausgeschlossen werden.

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aktualisiert am 05.01.2020

Salmonellen steigen in der EU an – Campylobacter, Salmonellen, STEC, Listerien & Co. insgesamt auf hohen Niveau

Aus dem Jahresbericht 2018 der EFSA und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten geht hervor, dass die Anzahl der Salmonellosen angestiegen ist (91.857 gemeldete Fälle).

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aktualisiert am 02.01.2020

Umsetzungshinweis zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 a LFGB

Sowohl das Land Bayern als auch Hamburg haben ausführliche Hinweise zum Vollzug von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB veröffentlicht (www.gesetze-bayern.de).

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