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Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten im BAV Institut
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um das Thema Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten
Sicherheitsberichte, CPNP- -Notifizierungen, Verantwortliche Person und vieles mehr. Weitere umfassende Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.
Gemeinsam für sichere Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelprodukte!
Wir stellen ein
- Mitarbeiter im Personalbereich (m/w/d)
- Mitarbeiter im Labor (m/w/d)
- Lebensmittelchemiker (m/w/d)
- Full-Stack-Developer mit Schwerpunkt C# / .NET (m/w/d)
Bewirb Dich jetzt auf unsere offene Stellen!
BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle
Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und
Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe
Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.
Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies
erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als
Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von
mikrobiologischen
und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.
BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner
ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von
der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen
anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!
News
aktualisiert am 16.04.2020
Aktualisierte Fragen und Antworten des BfR über die Übertragung des neuartigen Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände (Stand: 30.03.2020) - Teil 3
Am 20.03.2020 und 23.03.2020 haben wir Sie über die aktuelle Veröffentlichung des BfR zur Übertragung des neuartigen Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände informiert.
In den heutigen News möchten wir Sie hierzu weiter informieren.
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aktualisiert am 15.04.2020
Webinare beim BAV Institut
Mit Webinaren bietet das BAV Institut erstmals die Möglichkeit an, einfach und bequem vom eigenen Computer Hygieneschulungen oder Seminare zu besuchen.
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aktualisiert am 14.04.2020
Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl werden EU-weit verboten
Die Genehmigung für die Insektizide Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl endete im Januar 2020. Die EFSA hatte die Gentoxizität und die Entwicklungsneurotoxizität dieser Stoffe bestätigt. Aufgrund dieser schädlichen Auswirkungen hatte die Kommission vorgeschlagen, die Zulassung der Insektizide nicht zu verlängern.
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aktualisiert am 09.04.2020
NEU: Ab sofort Umgebungsuntersuchungen auf Coronavirus (SARS-CoV-2)
Ab sofort können Sie die Oberflächen kritischer Gegenstände auf den Coronavirus (SARS-CoV-2) testen!
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aktualisiert am 08.04.2020
Erstmaliges Inverkehrbringen von Kosmetika auf den deutschen oder EU-Markt
Das BAV Institut in Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe unterstützt Sie umfassend im Bereich Inverkehrbringung und Verkehrsfähigkeitsgutachten von Kosmetika.
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aktualisiert am 07.04.2020
Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Der Lebensmittelverband Deutschland unterstützt die eigenverantwortliche Durchführung von Erstbelehrung nach § 43 IfSG, da durch die Corona-Pandemie haben sämtliche Gesundheitsämter die Dienste mit Personenverkehr eingestellt.
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aktualisiert am 06.04.2020
Lebensmittelwarnungen im März 2020
Wir haben die Meldungen auf www.lebensmittelwarnung.de für März 2020 zusammengefasst.
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aktualisiert am 03.04.2020
Neue Mitteilung des IFS im Hinblick auf Audits in Zeiten des Corona-Virus
In einer aktuellen Mitteilung des IFS (International Featured Standards) wird die Thematik Audits in Zeiten von Corona thematisiert.
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aktualisiert am 02.04.2020
Corona-Infektionsschutz bei der Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung, Selbstbedienung und Take-Away
Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. hat ein Eckpunktepapier zum Corona-Infektionsschutz im Umgang mit Lebensmitteln veröffentlicht. Die im Eckpunktepapier aufgeführten Empfehlungen bieten einen übersichtlichen Leitfaden für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sowie Maßnahmen zum Arbeits- und Kundenschutz. Die dargestellten Grundsätze für die Lebensmittelwirtschaft sollen zu einem einheitlichen Vorgehen der Lebensmittelüberwachungsbehörden sowie der Gesundheitsämter führen.
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aktualisiert am 31.03.2020
Ab 01. April Herkunftsangabe von primären Zutaten verpflichtend
Laut Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/775 ist ab dem 01.04.2020 die Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts der primären Zutat eines Lebensmittels gemäß Art. 26 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformations-Verordnung – LMIV) verpflichtend anzugeben.
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