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Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten im BAV Institut
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um das Thema Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten
Sicherheitsberichte, CPNP- -Notifizierungen, Verantwortliche Person und vieles mehr. Weitere umfassende Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.
Gemeinsam für sichere Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelprodukte!
Wir stellen ein
- Mitarbeiter im Personalbereich (m/w/d)
- Mitarbeiter im Labor (m/w/d)
- Lebensmittelchemiker (m/w/d)
- Full-Stack-Developer mit Schwerpunkt C# / .NET (m/w/d)
Bewirb Dich jetzt auf unsere offene Stellen!
BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle
Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und
Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe
Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.
Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies
erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als
Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von
mikrobiologischen
und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.
BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner
ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von
der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen
anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!
News
aktualisiert am 16.06.2017
Aktuelles aus der Kosmetik 02/2016
Das internationale Komitee für Normung hat im vergangenen Jahr die Normen über die Bestimmungsmethoden „Nachweis von Pseudomonas aeruginosa“ (DIN EN ISO 22717), „Nachweis von Staphylococcus aureus“ (DIN EN ISO 22718), „Nachweis von Escherichia coli“ (DIN EN ISO 21150) und „Nachweis von Candida albicans“ (DIN EN ISO 18416) überarbeitet und neu aufgelegt.
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aktualisiert am 16.06.2017
Änderung der Tier-LMHV - In BAV Newsletter 03/2016
Bereits im März diesen Jahres wurde die Änderung zur Tier-LMHV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dieser Änderung wird unter anderem die Kühlpflicht für Hühnereier ab dem 18. Tag aufgehoben. Dadurch gilt diesbezüglich das EU-Recht, wonach Hühnereier innerhalb von 21 Tagen an den Verbraucher abzugeben sind.
Des Weiteren entfällt für Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung die Pflicht Rückstellmuster zu nehmen und aufzubewahren, wenn sie erhitzte eihaltige Lebensmittel ausgeben.
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aktualisiert am 16.06.2017
Gebühren bei der Lebensmittelüberwachung in NRW - In BAV Newsletter 03/2016
Als zweites Bundesland neben Niedersachsen hat jetzt auch Nordrhein-Westphalen eine Verordnung zur Gebührenerhebung eingeführt. Seit Mitte Mai müssen die Überwachungsbehörden jetzt auch für die risikoorientierten Plankontrollen zur Überprüfung der Einhaltung lebensmittel- und futterrechtlicher Anforderungen Gebühren erheben.
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aktualisiert am 16.06.2017
Sonderausgabe Kosmetik Teil 9: Konservierungsbelastungstests nach ISO 11930, Europäischem Arzneibuch sowie alternative Verfahren
Konservierungsbelastungstests stellen einen grundlegenden Baustein zur Bewertung der mikrobiologischen Sicherheit von kosmetischen Mitteln dar.
Seit 2012 existiert die Norm ISO 11930 über Konservierungsbelastungstests von Kosmetika. Während man sich früher insbesondere an den Vorgaben des Europäischen oder Amerikanischen Arzneibuches orientiert hat, existieren mit der ISO 11930 Vorgaben zur Durchführung und Bewertung von Belastungstests, die speziell auf die Kosmetikbranche ausgerichtet sind und zunehmend an Bedeutung gewinnen.
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aktualisiert am 16.06.2017
Mikrobiologische Qualität von unverpackten Teigwaren - In BAV Newsletter 05/2015
Das CVUA Stuttgart hat eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse für gegarte, feuchte Teigwaren aus Gaststätten aus den Jahren 2010 bis 2015 veröffentlicht.
24 % der Proben überschritten die empfohlenen Richtwerte (DGHM) für die Gesamtkeimzahl, 20 % überschritten den Richtwert und 13 % den Warnwert für Enterobacteriaceae.
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aktualisiert am 16.06.2017
Speiseeis - In BAV Newsletter 03/2015
Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat in seinem Newsletter einige interessante Punkte zum Thema Speiseeis zusammengefasst. Hierbei werden die Themen Keimbelastung/Hygiene, Kennzeichnung (Fett- und Fruchtgehalt), Allergenkennzeichnung und Farbstoffe angesprochen.
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aktualisiert am 16.06.2017
Änderung der Trinkwasserverordnung - In BAV Newsletter 05/2015
Der Bundesrat hat der 3. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung zugestimmt. Mit dieser Verordnung wird die EU-Richtlinie 2013/51/EURATOM in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig wird das Trinkwasser auf Gehalte an radioaktiven Stoffen (Radon, Tritium) untersucht und überwacht. Betroffen sind Trinkwasserversorger und Lebensmittelunternehmen mit eigenem Brunnen. In Deutschland wird davon ausgegangen, dass die Belastung durch radioaktive Stoffe sehr gering ist.
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aktualisiert am 16.06.2017
Erleichterung bei der Schlachtung für kleinere Betriebe - In BAV Newsletter 01/2016
Im Zuge der Anpassung des nationalen Rechts an EU Recht wird es kleineren Schlachthöfen erlaubt werden im selben Raum das Tier zu schlachten und zu verarbeiten. Betroffen von der Erleichterung sind in Deutschland ca. 250 Betriebe. Die Verordnung soll im März 2016 in Kraft treten.
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aktualisiert am 16.06.2017
Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden - In BAV Newsletter 04/2015
Nach einem Urteil des Landgerichts Ravensburg darf Bier nicht weiter als bekömmlich beworben werden. Das Gericht bezieht sich hier auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der die Thematik bei Wein zu behandeln hatte. Demnach zählt diese Aussage als gesundheitsbezogene Angabe, die bei alkoholischen Getränken über 1,2 Vol-% Alkohol nicht erlaubt.
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aktualisiert am 16.06.2017
Bericht zur Allergenkennzeichnung - In BAV Newsletter 03/2016
Die Untersuchungsämter in Baden Württemberg (CVUAs) haben einen Bericht zur Allergenkennzeichnung von offener Ware veröffentlicht. Hierbei wurde festgestellt, dass es in der Gastronomie noch häufig Verbesserungsbedarf besteht. Bei 40 % der beprobten Speisen wurden Mängel in der Kennzeichnung beobachtet. Dies heißt, bei diesen Proben wurden Allergene nachgewiesen, die rezeptmäßig oder offensichtlich in der Speise enthalten sind.
Folgende Fehler wurden festgestellt:
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