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Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten im BAV Institut
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um das Thema Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten
Sicherheitsberichte, CPNP- -Notifizierungen, Verantwortliche Person und vieles mehr. Weitere umfassende Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.
Gemeinsam für sichere Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelprodukte!
Wir stellen ein
- Mitarbeiter im Personalbereich (m/w/d)
- Mitarbeiter im Labor (m/w/d)
- Lebensmittelchemiker (m/w/d)
- Full-Stack-Developer mit Schwerpunkt C# / .NET (m/w/d)
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BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle
Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und
Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe
Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.
Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies
erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als
Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von
mikrobiologischen
und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.
BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner
ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von
der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen
anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!
News
aktualisiert am 16.06.2017
Informationen zu mikrobiologischen Eigenkontrollen nach der VO (EG) 2073/2005
In mehreren Berichten der Untersuchungsbehörden wird eine verstärkte Eigenkontrolle der Lebensmittelunternehmen (LMU) thematisiert. Das bereits seit mehreren Jahren geforderte Prinzip der „Überwachung der Überwachung“ soll u. a. durch verstärkte Eigenkontrollen der Unternehmen weiter ausgebaut werden.
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aktualisiert am 16.06.2017
Campylobacter auf Geflügelprodukten - In BAV Newsletter 01/2015
Das Bundesamt für Risikobewertung berichtet von einem Hygieneproblem in der Geflügelbranche. Demnach ist ca. ein Viertel des Geflügelfleisches mit Campylobacter-Erregern kontaminiert. Der Erreger verursacht mitunter schwerwiegende Durchfallerkrankungen, die auch tödlich enden können. In Deutschland erkranken jährlich ca. 70.000 Menschen durch diese Bakterien. Für eine Infektion sind nur wenige Keime notwendig. Als Quelle wird die Stall- und Schlachthofhygiene genannt. Die Erreger gelangen meist über den Geflügeldarm auf die Haut und das Fleisch des Tieres. Die Ursache für die Übertragung auf den Menschen ist dann meist die mangelnde Küchenhygiene. Laut dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium kommt auf die Betriebe neben den behördlichen Kontrollen eine verstärkte Eigenkontrolle zu, da die EU die Standards für die Fleischbeschau senkt.
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aktualisiert am 16.06.2017
Aktuelle Kurzmeldungen 11/2015
Aktuell versenden einige Überwachungsbehörden Hinweisschreiben zum Vorgehen bei positiven Befunden bei Zoonoseerregern. Hierbei wird auf Verpflichtungen aus der „Zoonoseverordnung“ (ZoonoseV) verwiesen. Diese Verordnung bzw. die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind nicht neu, sondern stammen aus dem Jahr 2007.
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aktualisiert am 16.06.2017
Neue Norm für Bierschankanlagen - In BAV Newsletter 04/2015
Für die Betreiber von Bierschankanlagen gibt es eine aktualisierte Norm zur Beurteilung des mikrobiologischen Zustandes ihrer Anlagen (DIN 6650-6:2014-12).
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aktualisiert am 16.06.2017
LMIV: Termin Herkunftskennzeichnungsverpflichtung für „primäre Zutaten“ verschoben - In BAV Newsletter 04/2014
Die Verpflichtung der Kennzeichnung der Herkunft von primären Zutaten (Zutaten, die über 50 % des Lebensmittels ausmachen oder wertgebend für das Produkt sind), wenn das Ursprungsland des Produktes angegeben wird, verschiebt sich. Die Verpflichtung kann nicht am 13.12.2014 in Kraft treten, da die dafür notwendige Durchführungsrechtsakte noch nicht erlassen wurde. Mit dem Erlass und Übergangsfrist ist allerdings nicht vor Mitte/Ende 2016 zu rechnen. Somit besteht bis dahin keine Verpflichtung zur Kennzeichnung.
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aktualisiert am 16.06.2017
Heißhaltung von Speisen - In BAV Newsletter 01/2015
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Ergebnisse der bundesweiten Lebensmittelüberwachung aus dem Jahr 2013 unter anderem für die Gemeinschaftsverpflegung ausgewertet. Überprüft wurden die Heißhaltetemperaturen mit besonderem Focus auf die Essensausgaben bei Kindertagesstätten und Schulen. Damit keine Gefahren durch Bakterien und Viren während der Heißhaltung eintreten, ist mindestens eine Temperatur von 65 °C notwendig.
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aktualisiert am 16.06.2017
Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Listerien - In BAV Newsletter 01/2015
In der EU erkranken immer mehr Menschen an Listeriose. Listeriose kann durch Lebensmittel ausgelöst werden, die mit Listerien verunreinigt sind.
Die europäische Seuchenschutzbehörde hat für das Jahr 2013 1763 Erkrankungen gemeldet, wovon 191 tödlich verliefen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat hierzu eine informative Übersicht herausgegeben. Es werden u.a. Antworten auf die Fragen gegeben: was sind Listerien, in welchen Lebensmittel kommen sie vor und wie lässt sich die Verunreinigung und Vermehrung vermeiden.
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aktualisiert am 14.06.2017
Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) - In BAV Newsletter 03/2012
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel ist seit 12. Dezember 2011 in Kraft. Damit wird die Lebensmittelkennzeichnung zukünftig europaweit vereinheitlicht. Die LMIV wird ab dem 13. Dezember 2014 verbindlich gültig sein. Für die Nährwertdeklaration läuft die Übergangsfrist bis zum 13. Dezember 2016. In diesem Artikel soll eine erste Übersicht zu wesentlichen Neuerungen gegeben werden.
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aktualisiert am 14.06.2017
NRW plant Hygienedatenbank im Internet - In BAV Newsletter 03/2012
Bei einer Sonderprüfung des Verbraucherschutzministeriums NordrheinWestfalen wurden in einigen Groß- bäckereien gravierende Hygienemängel festgestellt. In über 90% der 227 überprüften Großbetriebe waren aufgrund der mangelhaften Zustände Nachkontrollen erforderlich. Neun Bäckereien mussten ganz oder in Teilen geschlossen werden, zwei weitere Unternehmen ließen vorübergehend freiwillig den Betrieb für eine Grundreinigung ruhen.
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aktualisiert am 14.06.2017
Diabetiker-Lebensmittel seit 10.10.2012 nicht mehr erlaubt - In BAV Newsletter 04/2012
Die bislang für Diabetikererzeugnisse geltende Ausnahmeregelung vom Verbot der krankheitsbezogenen Werbung des § 12 LFGB wird mit Wirkung zum 10. Oktober 2012 aufgehoben. Diabetiker-Produkte, die davor noch in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ende Ihres Mindesthaltbarkeitsdatums abverkauft werden. Hinweise auf Diabetikereignung müssen z.B. auch bei „zuckerfreien Produkten“ entfernt werden.
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