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schnell und zuverlässig
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BAV Labor Auswertung

BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle

Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.

Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.

BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!


News

aktualisiert am 14.06.2017

Benzol in aromatisierten Wässern - In BAV Newsletter 03/2013

Nach Angabe der Stiftung Warentest wurden bei Untersuchungen in 3 von 25 aromatisierten Wässern Benzol gefunden. Benzol gilt als krebserregend. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist die gesundheitliche Relevanz bei den üblichen Verzehrsmengen jedoch gering. Benzol kann aus einer Reaktion von Benzoesäure und Ascorbinsäure entstehen.

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aktualisiert am 14.06.2017

Urteile zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB - In BAV Newsletter 01/2013

Nach dem seit 1. September 2012 geltenden § 40 Abs. 1a LFGB ist die Öffentlichkeit von den Behörden automatisch bei Grenzwertüberschreitungen von Produkten (mindestens zwei unabhängige Untersuchungen) bzw. bei Produkten, die als gesundheitsgefährdend eingestuft werden zu informieren. Außerdem gingen die Behörden bisher davon aus, dass auch bei Abweichungen von Hygieneanforderungen eine Informationspflicht besteht.

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aktualisiert am 14.06.2017

Wiegung an Verkaufstheke oft fehlerhaft - In BAV Newsletter 04/2012

Wie die Badische Zeitung mitteilte, wird an rund einem Drittel der Käseund Wursttheken in Baden-Württemberg nicht korrekt abgewogen. Bei einer Überwachung des Eichamtes wurden bei 430 Überprüfungen knapp 34% Verstöße festgestellt. Kleinere handwerkliche Unternehmen waren dabei am häufigsten zu beanstanden.

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aktualisiert am 14.06.2017

Verbraucherinformation nach § 40 Abs. 1a und kein Ende... - In BAV Newsletter 02/2013

§ 40 Abs. 1a LFGB gilt seit dem 1. September 2012 und sieht eine aktive Informationspflicht der Behörden bei Grenzwertüberschreitungen und bei wiederholten Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung, Täuschung oder bei hygienerechtlichen Verstö- ßen und einem zu erwartenden Buß- geld von mindestens 350 Euro vor.

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aktualisiert am 14.06.2017

Neuer IFS-Standard für „Verkaufsstellen im Einzelhandel“ - In BAV Newsletter 01/2014

Die IFS-Standards werden vom deutschen und französischen Handelsverband herausgegeben und umfassen Anforderungen bezüglich Produktsicherheit und Produktqualität. Im Lebensmittelbereich hat v.a. der IFS Food große Bedeutung erlangt.

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aktualisiert am 14.06.2017

Dürfen Spinat und Pilze aufgewärmt werden? - In BAV Newsletter 03/2014

Der Verein zur Förderung von Ernährungsinformation befasst sich auf seiner Internetseite mit dem Aufwärmen von Speisen, die Spinat oder Pilze enthalten. Früher galten diese Gerichte als problematisch, falls sie unzureichend abgekühlt wurden

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aktualisiert am 14.06.2017

Neue Kennzeichnung Ende 2014: Die Frist läuft...! - In BAV Newsletter 01/2014

Ab 13. Dezember 2014 gilt die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Eine grundsätzliche Überarbeitung der Produktetiketten ist bis dahin erforderlich.

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aktualisiert am 14.06.2017

Weitere Zusatzstoffzulassungen für Fleischzubereitungen - In BAV Newsletter 03/2014

Die neue EU-Zusatzstoffregelung in Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sah bislang nur eine eingeschränkte Anzahl an Zusatzstoffen für die Verwendung in Fleischzubereitungen vor. Die Verordnung (EU) Nr. 601/2014 enthält nun entsprechende Änderungen. Bei Fleischzubereitungen ist zukünftig das sogenannte „Carry-over“ von Zusatzstoffen, mit Ausnahme von Farbstoffen, zulässig. Außerdem werden die Zulassungen von Zusatzstoffen für Fleischzubereitungen in der neuen Verordnung erweitert sowie verschiedene neue Zulassungen festgelegt.

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aktualisiert am 14.06.2017

Handel nutzt das neue „Regionalfenster“ - In BAV Newsletter 02/2014

Verschiedene Handelsketten, darunter EDEKA-Südwest und der Diskounter Norma, möchten nach eigener Aussage verstärkt das neue Siegel zur regionalen Herkunft nutzen. Das „Regionalfenster“ ist ein freiwilliges Informationsfeld auf den Produkten, das Aussagen zur Herkunft der eingesetzten Zutaten sowie zum Ort der Verarbeitung enthält. Dabei müssen die Hauptzutat bzw. die wertbestimmenden Zutaten zu 100% aus der angegebenen Region kommen. Die Einhaltung der Angaben wird durch zugelassene Zertifizierungsgesellschaften kontrolliert.

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aktualisiert am 14.06.2017

Informationsportal zu betrieblichen Verstößen online - In BAV Newsletter 04/2012

Die Lebensmittelüberwachungen informieren zukünftig auf Grundlage des § 40 Abs. 1a LFGB aktiv über Lebensmittel, bei denen gesetzlich festgelegte Grenzwerte überschritten sind. Außerdem veröffentlichen die Behörden Name und Anschrift von Betrieben, die erheblich oder wiederholt gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen haben und bei denen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Mögliche Beanstandungsgründe sind beispielsweise: „überhöhte Keimzahlen in Lebensmitteln“, „Verschmutzung von Produktionsmaschinen“ oder „irreführende Kennzeichnung“. Vor der Veröffentlichung soll eine Anhörung der Betroffenen erfolgen.

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