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Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten im BAV Institut
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um das Thema Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten
Sicherheitsberichte, CPNP- -Notifizierungen, Verantwortliche Person und vieles mehr. Weitere umfassende Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.
Gemeinsam für sichere Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelprodukte!
Wir stellen ein
- Mitarbeiter im Personalbereich (m/w/d)
- Mitarbeiter im Labor (m/w/d)
- Lebensmittelchemiker (m/w/d)
- Full-Stack-Developer mit Schwerpunkt C# / .NET (m/w/d)
Bewirb Dich jetzt auf unsere offene Stellen!
BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle
Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und
Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe
Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.
Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies
erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als
Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von
mikrobiologischen
und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.
BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner
ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von
der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen
anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!
News
aktualisiert am 14.06.2017
Veröffentlichung neuer DGHM-Empfehlungen sowie aktuelle Entwürfe (neue DGHM-Richt- und Warnwerte) (BAV-Info Nr. 01/2014)
Die Arbeitsgruppe Lebensmittelmikrobiologie und -hygiene der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) veröffentlicht seit ungefähr 25 Jahren Empfehlungen zur Beurteilung von mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen von Lebensmitteln. Herr Andrei (Geschäftsführer von BAV) ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe und an der Ausarbeitung dieser Werte beteiligt.
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aktualisiert am 14.06.2017
Müller-Brot: Verantwortliche vor Gericht - In BAV Newsletter 01/2014
Gegen die Geschäftsführer, den Betriebsleiter, den Produktionsleiter und die Leiterin Qualitätsmanagement von Müller-Brot wird Anklage erhoben wegen des Inverkehrbringens von Produkten, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Den drei Geschäftsführern wird außerdem Insolvenzverschleppung und Betrug vorgeworfen. Müller-Brot war 2012 wegen mangelhafter hygienischer Zustände mehrfach in die Schlagzeilen geraten.
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aktualisiert am 14.06.2017
Urteil: Nutella-Etikett beanstandet - In BAV Newsletter 04/2011
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sind die Nährwert- und Vitaminangaben auf den NutellaEtiketten geeignet die Verbraucher zu täuschen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt, dass für die Prozentangaben des täglichen Bedarfs unterschiedliche Grundmengen herangezogen werden. Fett und Kohlenhydrate errechnen sich aus 15g, Vitamin- und Mineralstoffanteile dagegen aus 100g Produkt.
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aktualisiert am 14.06.2017
Neue Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung ab 2014! - In BAV Newsletter 03/2013
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) kommen zahlreiche neue Anforderungen auf die Lebensmittelunternehmen bezüglich der Kennzeichnung ihrer Produkte zu. Bereits ab Mitte Dezember nächsten Jahres müssen die meisten dieser Pflichten von den Betrieben umgesetzt sein!
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aktualisiert am 14.06.2017
Erleichterter Handel von Bio-Produkten mit den USA - In BAV Newsletter 03/2012
Seit dem 1. Juni 2012 erkennen die EU und die USA ihre jeweiligen Zertifizierungsstandards zu Bio-Produkten gegenseitig an. In Europa regelt dies die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 126/2012. Exporteure, die ihre Waren aus der Europäischen Union in die USA ausführen, müssen jedoch sicherstellen, dass in der Tierhaltung keine Antibiotika verwendet wurden. Das Abkommen erstreckt sich auf die Bereiche Obst und Gemüse, Wein, Fleisch und Getreide. Beide Parteien erhoffen sich einen erleichterten Zugang zum Markt des Handelspartners, eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands sowie eine Kostenreduktion, da unnötige Zertifizierungen zukünftig entfallen werden.
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aktualisiert am 14.06.2017
Urteil: Untersagung des mobilen Verkaufs von „Wildprodukten“ - In BAV Newsletter 02/2014
In einem aktuellen Urteil ging es um die Frage, ob die Abgabe von „Wildprodukten“, darunter Leberwurst, Wiener Würstchen, Knacker und Sülze, unter die allgemeinen Hygienevorschriften nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 fallen sowie der Pflicht zur Rückverfolgbarkeit nach Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 unterliegen.
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aktualisiert am 14.06.2017
Urteil: Verwechslungsgefahr bei Duschgels - In BAV Newsletter 03/2012
In einem aktuellen Urteil hat der bayrische Verwaltungsgerichtshof die von den Behörden ausgesprochene Untersagensverfügung wegen Verwechslungsgefahr gegen verschiedene in Verkehr befindliche Duschgels bestätigt. Betroffen waren in diesem Fall Duschgels in milchigen Flaschen, die in den Varianten „Erdbeere“, „Schokolade“ und „Creme Caramel“ angeboten wurden. Auf den Packungen wird z.B. mit Fruchtabbildungen geworben. Die Produkte selbst haben das Aussehen, die Farbe, den Geruch und die Konsistenz eines Milchshakes.
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aktualisiert am 14.06.2017
LMIV: Nun doch Herkunftsangabe für primäre Zutat? - In BAV Newsletter 02/2013
Die Diskussionen um den sogenannten Pferdefleischskandal haben in Europa zu verstärkten Überlegungen geführt, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die primäre Zutat, im Rahmen der ab 13. Dezember 2014 geltenden neuen Kennzeichnungsregeln, einzuführen.
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aktualisiert am 14.06.2017
CVUA: Rückstände in Frischgemüse 2011 - In BAV Newsletter 02/2012
Im Jahr 2011 wurden am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart 754 Gemüseproben aus konventionellem Anbau auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. 83% der Proben wiesen Rückstände von insgesamt 191 verschiedenen Wirkstoffen auf. Es wurden 2607 Rückstandsbefunde quantitativ bestimmt. Bei 53 Proben (7%) wurden Rückstandsgehalte über den gesetzlichen Höchstmengen festgestellt.
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aktualisiert am 14.06.2017
Urteil: Keine „Spitzenqualität“ bei Verwendung von Bruchware - In BAV Newsletter 01/2014
In einem aktuellen Urteil ging es um verschiedene Fleischwaren (Brühwurstprodukte), die als „Spitzenqualität“ ausgelobt wurden, jedoch unter Verwendung von sogenannter Bruchware, d.h. bereits erhitztem Brät, hergestellt worden waren. Die Lebensmittelbehörden sahen darin eine Irreführung des Verbrauchers.
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