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Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten im BAV Institut
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen rund um das Thema Regulatory Compliance von kosmetischen Produkten
Sicherheitsberichte, CPNP- -Notifizierungen, Verantwortliche Person und vieles mehr. Weitere umfassende Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.
Gemeinsam für sichere Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelprodukte!
Wir stellen ein
- Mitarbeiter im Personalbereich (m/w/d)
- Mitarbeiter im Labor (m/w/d)
- Lebensmittelchemiker (m/w/d)
- Full-Stack-Developer mit Schwerpunkt C# / .NET (m/w/d)
Bewirb Dich jetzt auf unsere offene Stellen!
BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle
Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und
Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe
Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.
Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies
erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als
Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von
mikrobiologischen
und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.
BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner
ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von
der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen
anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!
News
aktualisiert am 14.06.2017
Verordnung zu Mitteilungspflichten veröffentlicht - In BAV Newsletter 01/2012
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Die Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (MitÜbermitV) wurde am 10. Januar 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Mitteilungspflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer gelten vorerst für Dioxine und dioxinähnliche Stoffe. Binnen 14 Tagen, nachdem das Ergebnis feststeht, hat die Mitteilung zu erfolgen. Die Verordnung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.
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aktualisiert am 14.06.2017
Sonderausgabe Kosmetik Teil 6: Gefahrenanalyse & Risikobewertung nach IFS HPC
In diesem Newsletter werden die ersten Schritte zur Erarbeitung einer Gefahrenanalyse und Risikobewertung (gemäß Kap. 2.1.3 des IFS HPC, Version 1) bis zur Erstellung und Bestätigung des Fliessdiagramms erläutert. Der Aufbau der Gefahrenanalyse und Risikobewertung orientiert sich an den Vorgaben des Kap. 2 des IFS HPC. Auf www.ifs-certification.com können die IFS Standards heruntergeladen werden.
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aktualisiert am 14.06.2017
Zoonosen-Monitoring 2010 - In BAV Newsletter 02/2012
Das Zoonosen-Monitoring 2010 ergab für die Belastung von Putenfleisch mit Campylobacter (17,3%) und Salmonellen (5,5%) ein ähnliches Niveau wie im Vorjahr. Insgesamt wurden 8.180 Proben aus Erzeugerbetrieben, Schlachthöfen und dem Einzelhandel auf Salmonella spp., Campylobacter spp., verotoxinbildende E. coli (VTEC), Listeria monocytogenes bzw. Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) untersucht.
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aktualisiert am 14.06.2017
Rückruf: Champignon-Konserve - In BAV Newsletter 01/2012
Wegen einer möglicherweise nicht ausreichenden Durcherhitzung ruft Lidl Deutschland Konservendosen „Champignons I. Wahl ganze Köpfe, 400g“ der Marke Freshona zurück. Durch die unvollständige Durcherhitzung kann die Sicherheit des Produktes nicht vollständig gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschlie- ßen, dass durch Keimbildung in der Konserve eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher besteht.
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aktualisiert am 14.06.2017
Sonderausgabe Kosmetik Teil 1: EU-Kosmetik- Verordnung (Teil 1) - Mikrobiologische Qualitätskontrolle von Kosmetika
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel wird ab dem 11. Juli 2013 verbindlich gültig sein und weitestgehend das bestehende nationale Kosmetikrecht ersetzen. Die Hersteller von kosmetischen Mitteln müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt die neuen Anforderungen umgesetzt haben.
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aktualisiert am 14.06.2017
BVL-Bericht zu Krankheitserregern in Lebensmitteln - In BAV Newsletter 03/2013
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Frühsommer 2013 den dritten Bericht zum Zoonosen-Monitoring (Jahr 2011) ver- öffentlicht. Danach ist weiterhin vor allem Geflügelfleisch mit Zoonoseerregern kontaminiert.
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aktualisiert am 14.06.2017
Verschärfung des Verbraucherinformationsgesetzes - In BAV Newsletter 02/2012
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten. Damals wurde vorgesehen, eine Überprüfung innerhalb von zwei Jahren durchzuführen. Insbesondere auch aufgrund des Dioxingeschehens Anfang 2011 wurden im novellierten VIG einige weitreichende Änderungen gegenüber dem aktuellen VIG festgelegt. Insgesamt wurden die Verbraucherrechte erheblich gestärkt und die Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden deutlich erleichtert. Das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation ist am 21. März 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt somit am 1. September 2012 in Kraft.
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aktualisiert am 14.06.2017
Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2010 - In BAV Newsletter 04/2011
Mängel in der Betriebshygiene und im Hygienemanagement waren nach den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung für das Jahr 2010 die Hauptursache für Beanstandungen in den Betrieben.
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aktualisiert am 14.06.2017
Erhöhte Keimzahl in Kinderpflegeprodukten - In BAV Newsletter 01/2012
Die Drogeriemarktkette dm-drogeriemarkt GmbH & Co. KG in Karlsruhe ruft eine Kinderpflegeserie der Marke „alverde“ zurück. Bei einigen Produkten der Serie „Molkemichel“ wurde eine erhöhte Keimzahl an Enterobacter gergoviae festgestellt. Bei regelmäßigem Kontakt und bestehenden Hautverletzungen könnte eine Infektion mit diesem Keim möglich sein.
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aktualisiert am 14.06.2017
Gefahrenanalyse: Vergleich der Anforderungen in der Lebensmittel- und der Kosmetikbranche - In BAV Newsletter 02/2014
Sowohl Lebensmittel- als auch Kosmetikhersteller tragen eine besondere Verantwortung für ihre Produkte, da diese einen direkten Einfluss auf die Gesundheit der Verbraucher haben. Mithilfe einer Gefahrenanalyse können spezifische Gefahren innerhalb des Herstellungsprozesses erkannt und notwendige Maßnahmen zu deren Beherrschung festgelegt werden.
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