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BAV Labor Auswertung

BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle

Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.

Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.

BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!


News

aktualisiert am 14.06.2017

CVUA: Unzulässiges „Clean Labeling“ bei Fleischwaren - In BAV Newsletter 02/2014

Wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart mitteilt, werden in seinem Dienstgebiet entaromatisiertes Gemüsesaftkonzentrat aus Roter und Weißer Beete sowie Petersilienextrakt-Pulver als „Bio-Pökelmischung“ angeboten.

Nach Herstellerangaben sind die Präparate mit einer Nitrat reduzierenden Starterkultur anzuwenden.

Nach Einschätzung des CVUA hat das entaromatisierte Gemüsesaftkonzentrat in der empfohlenen Konzentration keine würzende oder unmittelbar färbende Wirkung.

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aktualisiert am 14.06.2017

BfR-Merkblatt zum Schutz vor EHEC - In BAV Newsletter 03/2012

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einem Merkblatt Hinweise zum Schutz vor EHEC-Infektionen zusammengefasst. Angesichts des großen EHEC-Ausbruchs im Frühsommer 2011 weist das BfR nochmals ausdrücklich auf Hygienemaßnahmen bei der Anzucht und Zubereitung von Sprossen hin, da verunreinigte Sprossen damals mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Ursache für die zahlreichen Infektionen waren. EHEC-Erreger kommen natürlicherweise im Darm von Rindern und anderen Wiederkäuern vor, daher ist auch der sorgfältige Umgang mit Rohmilch und rohem Fleisch äußerst wichtig.

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aktualisiert am 14.06.2017

Neue DGHM-Empfehlungen (BAV-Info Nr. 01/2013)

Die Arbeitsgruppe „Mikrobiologische Richt- und Warnwerte“ der Fachgruppe „Lebensmittelmikrobiologie und -hygiene“ der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) veröffentlicht Empfehlungen zur Beurteilung von mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen von Lebensmitteln. Diese finden in Deutschland sowohl seitens der Lebensmittelüberwachung als auch der Lebensmittelwirtschaft eine breite Akzeptanz und Anwendung.

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aktualisiert am 14.06.2017

Fragen und Antworten zu Phthalat-Weichmachern - In BAV Newsletter 03/2013

Phthalate sind chemische Verbindungen, die als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzt werden. Als Hauptaufnahmequelle für Phthalate gelten Lebensmittel. Eines der am häufigsten verwendeten und im Urin nachgewiesenen Phthalate ist DEHP. Kleinkinder können DEHP zusätzlich über viele Kunststoffgegenstände aufnehmen, die sie in den Mund stecken.

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aktualisiert am 14.06.2017

Rückruf: metallische Fremdkörper, Desinfektionsmittelrückstände und Krankheitserreger - In BAV Newsletter 01/2013

Auf www.lebensmittelwarnung.de warnen die Lebensmittelbehörden aktuell vor verschiedenen Produkten mit Fremdkörpern (Metallteilchen), Bio-Schlagsahne mit Desinfektionsmittelrückständen sowie einem Käse, in dem der Erreger Listeria monocytogenes nachgewiesen wurde.

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aktualisiert am 14.06.2017

EU-Schutz für Angabe „Bergerzeugnis“ - In BAV Newsletter 03/2014

Der Begriff „Bergerzeugnis“ ist als Qualitätsangabe zukünftig in der EU geschützt. Die einzelnen Anforderungen wurden nun in der Verordnung (EU) Nr. 665/2014 veröffentlicht. Dabei muss z.B. für Wiederkäuer mindestens 60% der Jahresfutterration aus Berggebieten stammen, bei Schweinen beträgt der Anteil 25%. Die Verarbeitung von Milch und Milcherzeugnissen ist im Umkreis von 30km um das betreffende Berggebiet zulässig. Ein entsprechendes EU-„Bergerzeugnis“-Logo ist bislang nicht geplant.

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aktualisiert am 14.06.2017

Merkblatt zu Hygieneregeln in mehrsprachiger Fassung (BAV-Info Nr. 02/2013)

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat zusammen mit dem aid infodienst ein Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Hygieneregeln in acht verschiedenen Sprachen zusammenfasst.

Das 6-seitige Infoblatt wurde für die Gemeinschaftsverpflegung veröffentlicht, kann jedoch in allen Bereichen der Lebensmittelherstellung hilfreich eingesetzt werden. Behandelt werden die Themen „Personalhygiene“, „Lebensmittelhygiene“ und „Küchenhygiene“

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aktualisiert am 14.06.2017

Rückruf: Adventskalender verunreinigt - In BAV Newsletter 04/2011

Die International Food Cooperation Germany GmbH ruft den Artikel Disney-Adventskalender mit Schriftzug „Happy Christmas“ zurück. Grund der Warnung: Es besteht die Möglichkeit einer mikrobiellen Verunreinigung. Das Produkt mit dem Motiv „Mickey Mouse“ und dem MHD 13.09.2013 wurde über Penny-Filialen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen vertrieben.

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aktualisiert am 14.06.2017

BfR-Empfehlungen zum Schutz vor Yersinien - In BAV Newsletter 01/2013

Yersinien sind Stäbchenbakterien, die zu Magen-Darm-Infektionen führen können. Im Jahr 2011 wurden in Deutschland rund 3400 Infektionen mit Yersinien gemeldet. Die Bakterien können sich auch bei Kühltemperaturen bis zu 4 °C noch vermehren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Verbraucherinformation zum Schutz vor diesen Keimen veröffentlicht.

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aktualisiert am 14.06.2017

Urteil: Cordon Bleu muss Käse und Schweineschinken enthalten - In BAV Newsletter 03/2012

Ein Cordon Bleu, das nur eine Schmelzkäsezubereitung und Putenschinken enthält, verstößt gegen das Irreführungsverbot des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Die Verkehrsbezeichnung „PutenFormschnitte Cordon Bleu; Schnitte aus zum Teil fein zerkleinertem Putenfleisch zusammengefügt, mit Schinken und Käse gefüllt, paniert und gegart“ ist laut einem aktuellen Gerichtsurteil irreführend.

Nach allgemeiner Verkehrsauffassung weise die Angabe „Schinken“ auf Schweineschinken hin. Der Verbraucher erwarte bei „Cordon Bleu“ daher eine Füllung mit Schweineschinken. Auch die Verwendung des Begriffs „Käse“ für die Füllung der Putenschnitte sei irreführend, denn es werde nur eine Schmelzkäsezubereitung verwendet und damit bewusst eine höherwertige Beschaffenheit der Füllung vorgetäuscht.

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