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schnell und zuverlässig
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BAV Labor Auswertung

BAV Institut — Partner für Ihre Qualitätskontrolle

Das BAV INSTITUT ist ein akkreditiertes Untersuchungslabor für Lebensmittel-, Kosmetik- und Arzneimittelunternehmen. Neben Laboruntersuchungen unterstützen wir unsere Kunden durch praxisnahe Beratungen und Schulungen rund um die Hygiene- & Qualitätskontrolle.

Unser modernes BAV Labor steht für Schnelligkeit, zuverlässige Ergebnisse und Flexibilität. Dies erreichen wir durch hohe Spezialisierung, kompetente Mitarbeiter und langjährige Erfahrung. Als Mitglied der Tentamuslabore bieten wir Ihnen gleichzeitig eine breite Palette von mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen aus einer Hand.

BAV Mitarbeiter kümmern sich täglich um Ihre Proben und Anfragen. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist gut erreichbar und sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Ziel ist es, Ihnen von der Probenabholung bis zur Interpretation der Ergebnisse schnelle und zuverlässige Lösungen anzubieten. Ihre Zufriedenheit ist unsere größte Motivation!


News

aktualisiert am 14.06.2017

Neues Produktportal für Kosmetika - In BAV Newsletter 01/2012

Ein neues Internet-Portal bietet seit Januar 2012 gebündelte Informationen über Kosmetikprodukte, die in der EU auf dem Markt sind. Ab Juli 2013 sind die Hersteller verpflichtet, ihre Produkte auf dem Kosmetikportal „Cosmetic Products Notification Portal“ (CPNP) zu registrieren. Damit besteht erstmals ein einheitlicher Anlaufpunkt, um Informationen über Kosmetikprodukte zu sammeln. Das Portal ist aus Verhandlungen zwischen Kommission, nationalen Behörden, Vergiftungszentralen und Industrie entstanden.

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aktualisiert am 14.06.2017

Lebensmittelinformations-Verordnung - In BAV Newsletter 04/2011

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel ist am 22. November 2011 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Änderungen betreffen vor allem Regelungen zu Nährwertangaben, Mindestschriftgröße, Allergenangaben bei loser Ware sowie die Herkunftskennzeichnung. Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) tritt am 12. Dezember 2011 in Kraft. Sie gilt ab dem 13. Dezember 2014. Die neuen Verpflichtungen zur Nährwertkennzeichnung gelten dagegen erst ab dem 13. Dezember 2016.

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aktualisiert am 14.06.2017

Neue Kriterien für Salmonella in frischem Geflügelfleisch - In BAV Newsletter 04/2011

Ab 1. Dezember 2011 gelten europaweit neue Anforderungen bezüglich Salmonella in frischem Geflügelfleisch. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1086/2011 werden die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonosenerregern sowie die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel entsprechend angepasst.

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aktualisiert am 14.06.2017

Kriterien für ein bundesweites Regionalsiegel - In BAV Newsletter 03/2012

Das Bundesverbraucherministerium hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um mögliche Kriterien für eine Regionalkennzeichnung zu entwickeln. Das in dem Gutachten vorgeschlagene Konzept des „Regionalfensters“ schlägt ein Informationsfeld für die Kennzeichnung vor, in dem die regionale Herkunft der Zutaten deklariert werden kann.

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aktualisiert am 14.06.2017

Speiseeis und Sahne immer noch im Fokus - In BAV Newsletter 03/2013

Bei Untersuchungen von Speiseeis und Sahne stellten verschiedene Landesbehörden Hygiene- und Kennzeichnungsmängel fest. In Hessen wurden 16% der Eisproben und 66% der Sahneproben aufgrund überhöhter Keimzahlen beanstandet. Andere Untersuchungsämter stellten bei Speiseeis vor allem Kennzeichnungsmängel fest. In Rheinland-Pfalz wurden bei fast 50% der untersuchten Milcheisproben pflanzliche Fette nachgewiesen, obwohl der Zusatz pflanzlicher Fette zu Milchspeiseeis nicht zulässig ist. Beim Dauerthema „Vanille“ waren nur 35% der Produkte korrekt gekennzeichnet. In Niedersachsen wurde bei rund 12% der Proben aus Eiscafés festgestellt, dass der seit 2010 bei bestimmten Farbstoffen vorgeschriebene Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ fehlte.

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aktualisiert am 14.06.2017

Mikrobiologische Richt- und Warnwerte für hitzebehandelte, verzehrfertige Speisen (BAV-Info Nr. 03/2012)

Die Arbeitsgruppe „Mikrobiologische Richt- und Warnwerte“ der Fachgruppe „Lebensmittelmikrobiologie und -hygiene“ der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) veröffentlicht seit ungefähr 25 Jahren Empfehlungen zur Beurteilung von mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen bei Lebensmitteln.

Diese Empfehlungen finden in Deutschland sowohl seitens der Lebensmittelüberwachung als auch der Lebensmittelwirtschaft eine breite Akzeptanz und Anwendung. Gerade auch bei der Beurteilung von amtlichen Proben spielen die DGHM-Empfehlungen eine wichtige Rolle.

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aktualisiert am 14.06.2017

Urteil: Behörde darf Auskünfte über Druckchemikalien erteilen - In BAV Newsletter 03/2014

Nach Untersuchungen der Lebensmittelbehörden können bestimmte Substanzen in Druckfarben aus den Verpackungen in die darin enthaltenen Lebensmittel übergehen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab nun einem Verein für Verbraucherinteressen recht, der Auskünfte über diese sogenannten Druckchemikalien auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes beantragt hatte. Die Erteilung von Informationen sei auch dann zulässig, wenn weder ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht noch eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers vorliege.

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aktualisiert am 14.06.2017

Erweiterte Informationsrechte der Verbraucher ab 1. September 2012 gültig (BAV-Info Nr. 02/2012)

Mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und der Einführung des § 40 Abs. 1 a LFGB werden die Verbraucherrechte erheblich gestärkt und die Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden deutlich erleichtert.

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aktualisiert am 14.06.2017

CVUA: Backwaren mit schokoladeartigen Überzügen - In BAV Newsletter 02/2012

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe hat im Jahr 2011 insgesamt 42 Backwaren mit schokoladeartigen Füllungen oder Überzügen untersucht. Nur bei 57% der Proben war alles in Ordnung, die Schokolade echt oder die entsprechende Kenntlichmachung vorhanden. Bei 12% der Proben wurde kakaohaltige Fettglasur oder Fettcreme ohne die erforderliche Kenntlichmachung verwendet, weitere 31% waren irreführend bezeichnet worden.

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aktualisiert am 14.06.2017

BfR-Empfehlung zu Tiefkühlbeeren - In BAV Newsletter 03/2013

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat als Reaktion auf den verheerenden Norovirus-Ausbruch im letzten Jahr, mit nahezu 11.000 Fällen von akutem Brechdurchfall, sein Merkblatt für Großküchen und Gemeinschaftseinrichtungen aktualisiert. Es handelte sich damals um den bisher größten lebensmittelbedingten Ausbruch von Gastroenteritis in der Bundesrepublik. Das neue Merkblatt richtet sich v.a. an verantwortliche Personen der Gemeinschaftsverpflegung. Danach sollten nicht nur rohe, sondern auch kurzzeitig oder ungleichmäßig erhitzte Speisen mit Tiefkühlbeeren auf Kerntemperaturen von über 90°C erhitzt werden, um möglicherweise vorhandene Viren vollständig zu inaktivieren.

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