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24.02.2025 - Lebensmittel

Aktuelle Lebensmittelwarnung: Nicht deklariertes Allergen in Rosinen

In einer aktuellen Lebensmittelwarnung werden die Verbraucher darauf hingewiesen, dass in Rosinen Schwefeldioxid nachgewiesen wurde, ohne dass dies auf der Verpackung zu gekennzeichnet ist. Deshalb wird das Produkt zurückgerufen.

Schwefeldioxid wird bei Trockenobst häufig als Antioxidationsmittel verwendet. Die Angabe von Allergenen ist verpflichtend. Dies gilt sowohl für vorverpackte Lebensmittel als auch für lose Ware, beispielsweise in der Bäckerei oder in der Gastronomie.

Werden in einem Betrieb sowohl allergenfreie als auch allergenhaltige Produkte verarbeitet, kann es zu Kreuzkontaminationen kommen. In diesem Fall fügen viele Anbieter den Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“ oder „Kann … enthalten“ hinzu, um sich gegen Schadenersatzansprüche abzusichern.

Menschen, die unter einer Lebensmittelallergie leiden, sollten Allergene in Lebensmitteln meiden. Bereits kleinste Spuren von Allergenen können zu Gesundheitsbeschwerden führen. Weitere Informationen bezüglich der Kennzeichnung von Allergenen sind in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Allergene regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. 

 

Quelle: www.lebensmittelwanrnung.de