26.02.2025 - Lebensmittel
BfR warnt vor unerwünschten gesundheitlichen Wirkungen durch Glycerin in Slush-Ice-Getränken
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Glycerin-Gehalte in Slush-Ice-Getränken gesundheitlich bewertet. Glycerin, auch als Lebensmittelzusatzstoff E 422 bekannt, wird in verschiedenen Lebensmitteln, einschließlich aromatisierter Getränke, verwendet.
Für die Verwendung von Glycerin in Lebensmitteln gibt es keine festgelegte Höchstmenge. Für die Beurteilung gesundheitlicher Risiken wurde eine Dosis von 250 mg pro Kilogramm Körpergewicht herangezogen.
Die Analyse von 62 Slush-Ice-Proben zeigte, dass bereits bei einem Verzehr von weniger als 200 Millilitern bei jüngeren Kindern diese oder gar höhere Glycerin-Mengen aufgenommen werden können. In wissenschaftlichen Studien wurden unerwünschte Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Benommenheit bei der Verwendung von Glycerin festgestellt.
Das BfR warnt davor, dass Symptome wie Übelkeit und Kopfschmerzen möglicherweise nicht immer mit dem Konsum von Slush-Ice-Getränken in Verbindung gebracht werden, was zu einer Unterschätzung des gesundheitlichen Risikos führen könnte.
In unseren Tentamus-Laboren führen wir unter anderem regelmäßig Untersuchungen auf Glycerin und andere Lebensmittelzusatzstoffe durch.
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Quelle:
www.bfr.bund.de/