29.09.2021 - Lebensmittel

Einführung einer gesetzlichen Höchstmenge von Pyrrolizidinalkaloide

 

Pyrrolizidinalkaloide kommen hauptsächlich in pflanzlichen Lebensmitteln und Honig vor. Bisher gab es anstelle einer gesetzlichen Höchstmenge eine Stellungnahme vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bezüglich der toxikologischen Bedeutung und deren Belastung.

Ab dem 01.07.2022 gilt die Verordnung (EU) 2020/2040 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. In dieser werden Höchstgehalte für Tees, Kräutertees, Nahrungsergänzungsmittel, Pollenprodukte und Kräuter festgelegt.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchung auf Pyrrolizidinalkaloide regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quellen:

  • BAV Instititut über LINK 
  • BfR über LINK 
  • Pressemitteilung EFSA 
  • Verordnung (EG) Nr. 1881/2006