10.10.2024 - Kosmetik
Formaldehyd in Kosmetika
Formaldehyd in kosmetischen Mitteln ist immer wieder Fokus der Diskussion, vor allem wenn die Thematik durch Untersuchungsergebnisse von NGOs (Non governmental organizations wie z.B. Öko-Test und Stiftung Warentest) aufgegriffen wird.
Formaldehyd trägt den systematischen Namen Methanal und gehört damit zur Stoffgruppe der Aldehyde. Es handelt sich um ein stechend riechendes farbloses Gas, das als karzinogen (krebserregend) eingestuft ist.
Der Einsatz von Formaldehyd in kosmetischen Mitteln ist seit 2019 verboten. Formaldehyd wurde in Anhang II Nr. 1577 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als verbotener Stoff aufgenommen. Allerdings ist der Einsatz bestimmter in Anhang V der Verordnung aufgeführter Substanzen, die Formaldehyd abspalten können, nach wie vor zugelassen. Gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2022/1181 müssen kosmetische Fertigerzeugnisse, die Stoffe enthalten, welchen Formaldehyd abspalten können den Hinweis „spaltet Formaldehyd ab“ tragen, sofern die Gesamtkonzentration an abspaltbarem Formaldehyd 0,001% überschreitet und der Eintrag des Formaldeyhds aus diesen Formaldeyhdabspaltern stammt.
Die Übergangsfrist für das erstmalige Inverkehrbringen nicht konformer Produkte ist zum 31.07.2024 ausgelaufen, ein Abverkauf ist noch bis zum 31.07.2026 zulässig.
Das BAV Institut, im Verbund der Tentamus Gruppe, testet Ihre Produkte gerne auf Formaldehyd. Wir bieten sowohl eine Untersuchung auf freies Formaldehyd als auch auf freies und gebundenes Formaldehyd an. Sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu